Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen heute auf in Absprache mit Herrn Michael Leipold zu. Herr Leipold ist für Sie im Themenkomplex "Wirecard" als Anwalt tätig gewesen. Sie haben vermutlich kürzlich von einem Abwickler für die Kanzlei von Herrn Leipold Post bekommen. Dort legt dieser das Mandat mit Ihnen nieder.
Um die Vertretung Ihrer Interessen im Komplex "Wirecard" weiter zu gewährleisten, möchten wir Ihnen in Absprache mit Herrn Leipold unsere anwaltliche Tätigkeit anbieten. Dabei geht es um die Anmeldung von Ansprüchen im sog. Kapitalanlegermusterverfahren ("KapMuG"). Diese Anmeldung sorgt dafür, dass für Ansprüche, wegen derer noch keine Klage eingereicht ist, die Verjährung gehemmt wird. Dies betrifft Ansprüche gegen EY Deutschland, Wirecard, die drei letzten Vorstände von Wirecard, die Beteiligungsgesellschaft von Herrn Braun und die letzten beiden Prüfer von EY für die Abschlüsse von Wirecard persönlich.
Wenn Sie gegen einen Teil dieser Gegner bereits Klage erhoben haben, müssten die Ansprüche nur noch gegenüber den verbliebenen Gegnern angemeldet werden. Die Anmeldung ist nur möglich bis zum 18.09.2023. Danach besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Dann kann nur noch mit einer Klage, die bis zum Jahresende möglich ist, agiert werden. Die Anmeldung muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Die Chance durch die Anmeldung besteht darin, dass der Schadensersatz, den Sie fordern können von mehreren verschiedenen Personen gefordert werden kann und damit die Chance erhöht wird, möglichst viel des Verlustes zurück zu erhalten.
Die Anmeldung löst Kosten aus. Diese sind jedoch deutlich geringer als die einer Klage und es besteht auch kein Risiko, dass Sie gegnerische Anwaltskosten tragen müssen. Es fallen nur Gerichtskosten und Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung an.
Hierbei bieten wir Ihnen unsere Tätigkeit zu einem Pauschalpreis an, der sowohl die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit als auch die Gerichtskosten umfasst. Diese würde wir dann nach Rechnungsstellung durch die Gerichtskasse für Sie bezahlen.
Als Anhaltspunkt stellen wir Ihnen die Größenordnung der Gebühren im folgenden dar:
Schaden in €
Kosten in % des Schadens inkl. Ust.
Bis 10.000
8%
Bis 20.000
6%
Bis 50.000
4%
Bis 100.000
3%
Bis 200.000
2,5%
Ab. 200.000
2%
Durch unseren Kontakt mit Herrn Leipold wollen wir gewährleisten, dass die weitere Bearbeitung für Sie möglichst reibungslos und mit geringem Aufwand abläuft.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben oder uns beauftragen wollen. Um zu gewährleisten, dass wir rechtzeitig mit der Anmeldung fertig werden, bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme bis zum 5.9.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Bergdolt Rechtsanwältin
Nikolaus F. X. Lutje Rechtsanwalt |