und die, die jetzt noch ganz, ganz schnell CBB-er werden wollen!!! Die Wettervorhersage für die nächsten Minuten bzw. Stunden... Ein Gewitter zieht auf!!! Ein Höhenflug, und somit ein NEUES JAHRESHOCH ist unausweichlich!!! Bitte machen Sie ihre Zigaretten aus, und schnallen sich an! Wir starten in kürze.
G 10ME
PS:Nicht nervös werden wenn die Schallmauer(von 1€) durchbrochen wird, und nicht verkaufen!!!
Außerordentliche Hauptversammlung wird aufgeschoben, nicht aufgehoben! Eheleute Zapf legen Beschwerde gegen die Aufhebung des Beschlusses, eine ao HV am 30.03.2005 in Berlin durchzuführen, ein.
„Mit Beschluss vom 01. März 2005 hat das Amtsgericht Köln die mit Beschluss vom
01. Februar 2005 an uns, die Eheleute Annette und Klaus Zapf, erteilte Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung der CBB Holding AG aufgehoben. Wir beabsichtigen gegen die Entscheidung vom 01. März 2005 eine sofortige Beschwerde einzulegen mit dem Ziel, eine Wiederherstellung des Beschlusses vom 01. Februar 2005 zu erwirken. Wir weisen darauf hin, dass uns nach der derzeitigen Rechtslage momentan die Ermächtigung zur Durchführung einer Hauptversammlung für die Gesellschaft fehlt. Wir weisen jedoch auch darauf hin, dass bei Abhilfe auf unsere sofortige Beschwerde die Ermächtigung wieder erteilt wird und wir eine außerordentliche Hauptversammlung durchführen werden. In diesem Zusammenhang teilen wir ferner mit, dass die Mitteilungen der CBB Holding AG, vertreten durch Herrn Dr. Kahrmann, in denen zum einen mitgeteilt wird, dass die Gesellschaft lediglich die Kosten der von ihr einberufenen Hauptversammlung trägt, zum anderen die Aufhebung der von uns einberufenen Hauptversammlung erklärt wird, rechtlich ohne Bedeutung sind. Zum einen hat das Amtsgericht Köln der Gesellschaft mit Beschluss vom 01. März 2005 sämtliche Kosten des Verfahrens und auch der Einberufung einer Hauptversammlung durch uns, die Eheleute Zapf, auferlegt. Zum anderen ist der Vorstand der CBB Holding AG nicht befähigt, rechtlich verbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.
Eheleute Annette und Klaus E.H. Zapf“
Für weitere Informationen und Interviewwünsche steht Ihnen Frau Rosskopf unter 030/ 259 259 23 zur Verfügung.
Die außerordentliche Hauptversammlung der CBB Holding AG, einberufen zum 30. März 2005 in Berlin, wird auf einen späteren, noch nicht feststehenden Termin verschoben. Wir legen das Rechtsmittel der "SOFORTIGEN BESCHWERDE" ein.
Mit freundlichen Grüßen Eheleute Annette und Klaus E.H. Zapf