DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG Finanzen.net
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG:Absage der von den Minderheitsaktionären...
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Absage der von den Minderheitsaktionären Annette und Klaus E.H. Zapf einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung am 30.03.2005 in Berlin
Erwartungsgemäß hat das Amtsgericht Köln den Ermächtigungsbeschluss vom 01.02.2005 aufgehoben. Es wird somit, wie schon von der Emittentin am 09.02.2005 Ad-hoc mitgeteilt, nicht zu der von Annette und Klaus E.H. Zapf auf den 30.03.2005 einberufenen Hauptversammlung kommen.
Die Gesellschaft bedauert die aufgrund der Einberufung durch die Eheleute Zapf entstandene Marktunsicherheit. Sie verweist darauf, dass die von ihr einberufene außerordentliche Hauptversammlung wie angekündigt am 31.03.2005 um 14:00 Uhr in Köln stattfinden wird.
Köln, im März 2005 CBB Holding AG - Der Vorstand -
CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland
ISIN: DE0005444004 WKN: 544400 Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 02.03.2005 Diese Seite drucken Quelle: Finanzen.net 02.03.2005 18:02:00 |