CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc-Mitteilung vom 8. Dezember 2004 Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- Klarstellung zur Ad hoc-Mitteilung vom 8. Dezember 2004 Die CBB Holding AG teilt mit, dass die vor dem Oberlandesgericht Köln,, Az:. 18 U 116/04, anhängige Anfechtungsklage der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, sowie eines weiteren Aktionärs, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30.12.2003 auf Vorschlag und Anraten des Gerichts durch den nachfolgenden Prozessvergleich ihre Erledigung gefunden hat: Die CBB Holding AG verpflichtet sich unter Hinweis auf den hier abgeschlossenen Prozessvergleich, allen Aktionären, die am 30.12.2003 Aktionäre der CBB Holding AG waren, ein erneutes Bezugsangebot auf neue Aktien im Verhältnis 26:10 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie kosten- und spesenfrei einzuräumen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Die CBB Holding AG verpflichtet sich, im Bezugsangebot mitzuteilen, welche Investoren die von den Aktionären nicht gezeichneten neuen Aktien zeichnen und übernehmen. Die CBB Holding AG garantiert einen Bezugsrechtshandel. Die CBB Holding AG verpflichtet sich, die Investoren zu verpflichten, am letzten Handelstag alle nicht aufgenommenen Bezugsrechte für mindestens EUR 0,02 zu erwerben. Die CBB Holding AG verpflichtet sich, unverzüglich nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister die neuen Aktien im Freiverkehr in Frankfurt handeln zu lassen. Eine spätere Börseneinführung wird vorbereitet. Die CBB Holding AG verpflichtet sich, die neuen Aktien von institutionellen Anlegern nur mit der Maßgabe zur Zeichnung zuzulassen, dass diese sich verpflichten, bis zum 01.01.2010 keinen Squeeze-out-Beschluss gemäß § 327 a ff AktG einzufordern und sich im Falle der Weiterveräußerung verpflichten, diese Verpflichtungen dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen Die EBC Asset Management Ltd., London, Großbritannien, verpflichtet sich weiterhin, allen Aktionären, die in der Hauptversammlung am 30.12.2003 Widerspruch gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss zur Niederschrift erklärt haben, ein Kaufangebot zu unterbreiten, wonach der Widersprechende für jede Aktie der CBB Holding AG, die er nachweisbar bis zu einem Zeitpunkt hält, der spätestens 3 Werktage nach der ad hoc Mitteilung über diesen Vergleich endet, einen Kaufpreis von EUR 0,15 je Aktie erhält. Dieses Angebot ist beschränkt auf 9,5 Mio. Stück der ausstehenden Altaktien der Gesellschaft vor der Kapitalherabsetzung. Sollten die angebotenen Aktien diesen Prozentsatz übersteigen, so erfolgt eine Annahme und Zuteilung pro rata im Verhältnis der zur Annahme des Angebotes eingereichten Altaktien. Der Kaufpreis ist hinsichtlich 5 Mio. Aktien mit Ablauf des Kaufangebotes fällig, hinsichtlich der restlichen 4,5 Mio. Aktien bis spätestens mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, zzgl. 5% Zinsen p. a. Näheres regelt das Kaufangebot. Diese Veröffentlichung wird im elektronischen Bundesanzeiger, im "Kölner Stadt Anzeiger" und in einem weiteren täglich erscheinenden überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis Frankfurter Allgemeine Zeitung) bekannt gemacht. Das Kaufangebot ist mit einer Frist von 14 Tagen vor der Bekanntmachung des Bezugsan-gebotes im gedruckten und elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Köln, im Februar 2005 CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland ISIN: DE0005444004 WKN: 544400 Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.02.2005 |