Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG: Keine Hauptversammlung auf Verlangen einer Minderheit
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
Nach dem uns heute zugegangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.03.2005 wurde der sofortigen Beschwerde unserer Minderheitsaktionäre Annette und Klaus E.H. Zapf nicht stattgegeben.
Das Amtsgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass die Eheleute Annette und Klaus E.H. Zapf keine Möglichkeit mehr haben, eine Hauptversammlung gem. § 122 AktG. laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen. Die Sache ist nun dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Köln, im März 2005 CBB Holding AG
- Der Vorstand -
CBB Holding AG Oppenheim Str. 9 50668 Köln Deutschland
ISIN: DE0005444004 WKN: 544400 Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.03.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:17 29.03.2005 |