Also, mal abgesehen von der Persönlichkeitsrechten:
- Für Schadensersatzzahlungen braucht es einen Schaden. Liegt einer vor und wenn ja, in welcher Höhe? Kursschwankungen per se sind ja kein Grund. Hat jmd. Trump belangt, weil er bescheuert herumtwittert und ebenfalls Kurse zum Schwanken bringt? Darf man sich nicht mehr äußern, weil man sich irren könnte mit dem, was man schreibt und sagt? Dann müssten auch Gewinnwarnungen bestraft werden, weil man schließlich vorab geäußerte und vermutete Prognosen verfehlte. Sind die beiden Wirecard-Vorstände um je 100T€ geschädigt, weil sie ohne die Kurskapriolen das Geld auf dem Sparbuch belassen hätten? Sind Aktionäre geschädigt, weil ihre Wirecardposition im Depot nun weg ist? Aber ist man dann nicht selbst schuld, wenn man SLs einsetzt oder zu zittrig ist, anstatt es auszusitzen? Will man Vertrauensverlust, verlorene Kunden, verzögerte Kooperationsvereinbarungen, o.ä. geltend machen? Aber wie und ließen sich solche Vorkommnisse auf die Kurskapriolen und Beschuldigungen zurückführen?
- Kann man auf Marktmanipulation klagen? Reichen dazu die Befugnisse deutscher Behörden aus, um Indizien und Beweise zu sammeln? Erhält Zugriff auf bzw. Einblick in die Konten diverser Hedgefonds, der FC und Dan McCrum? Kann man sonstige Verbindungen (Telefonate, Chats, Emails, pers. Treffen) zwischen den Parteien rekonstruieren? Kann man die Unterlagen der FC einsehen? Kann man den Whistleblower ausfindig machen?
- Geht presserechtlich was? Versäumnisse in der Recherche/Überprüfung des Whistleblowers? Veröffentlichungen trotz anderer Erkenntnisse? Unzureichende Gegendarstellungen vorgenommen? Sorgfaltspflichten vernachlässigt bzw. ignoriert?
Alles in allem scheint es mir eine sehr verzwickte Lage zu sein. Dass die Financial Crimes und Dan Mc Crum belangt werden könnten, wünsche ich mir sehr und kann nur hoffen, dass es einen Weg gibt. |