Busunglück auf der A10 bei Berlin

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neuester Beitrag: 24.11.14 01:37
eröffnet am: 24.11.14 00:29 von: steven-bln Anzahl Beiträge: 5
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24.11.14 00:29

6729 Postings, 5454 Tage steven-blnBusunglück auf der A10 bei Berlin

Auf der Autobahn A10 zwischen den Anschlussstellen Niederlehme und dem Dreieck Spreeau in Fahrtrichtung Frankfurt Oder hat sich gestern früh ein Busunglück ereignet.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/...-nahe-Berlin.html

Den Angaben nach befanden sich unter den 69 Insassen zunächst "11 Schwerverletzte", drei davon konnten die Klinik bereits verlassen. 61 der 69 Fahrgäste konnten die Fahrt mit anderen Fahrzeugen des Busunternehmens bereits fortsetzen. Die restlichen 8 verletzten Personen seien noch in stationärer Behandlung. Eine weibliche Person war sogar lebensgefärlich verletzt und wurde mit dem Hubschrauber in eine Unfallklinik nach Berlin geflogen. Den Angaben nach ist sie aber bereits ausser Lebensgefahr.  

24.11.14 00:41

6729 Postings, 5454 Tage steven-blnDie Reise der Fahrgäste wurde über das in Polen

ansässige Reisevermittlungsunternehmen Sindbad ausgeführt.
http://www.sindbad.pl/de/artykul/firmensitz
Die Firma Sindbad selbst ist eine englische Ltd. die von dem Geschäftssitz in Polen aus, Busreisen unter dem Markenzeichen "Sindbad" organisiert. Die Busse selbst werden von anderen Busunternehmungen betrieben, die ihren Sitz auch in Deutschland haben. Die Marke "Sindbad" ist also nichts anderes als eine überregionale Busreisevermittlung, während die einzelnen Busunternehmer die Busse sowohl äusserlich einheitlich gestalten, als auch die Reisen unter der Flagge von Sindbad ausführen. Sindbad ist demnach ein Frachisegeberunternehmen, die einzelnen Busunternehmen als Franchisenehmer werden demnach wahrscheinlich einerseits Franchisegebühren an Sindbad abführen, als auch möglicherweise eine Art Vermittlungsgebühr oder anteilige Ticketprovision an das Frachisegeberunternehmen abgeben.      

24.11.14 01:07

6729 Postings, 5454 Tage steven-blnIm Falle eines Unfalls nun, wie er sich gestern

auf der Autobahn A10 ereignet hat, stellt sich die Frage nach Haftung und Schadensersatz, wenn Personen oder Sachwerte geschädigt werden. Die Krankenkassen der Insassen kommen zuerst für alle Behandlungskosten der verletzten Personen auf. Die Krankenkasse wird sich diese Beträge allerdings wiederum von der Unfallversicherung des Busunternehmens (nicht des Reisevermittlers) zurückholen. Ebenso werden die Kosten des Einsatzes der Rettungsdienste über den entsprechenden Unfallversicherer des Busunternehmens abgedeckt sein. Der Busunternehmer als Franchisenehmer muss eine gesetzliche Unternehmer-Haftpflichtversicherung in dem Land abschliessen, in dem der Sitz des Busunternehmens ist. Das Busfahrzeug selbst muss eine Strassenzulassung haben und der Bus gesetzlich über eine Fahzeugversicherung versichert sein. Als Busunternehmer wird man auch eine Insassenhaftpflichtversicherung abschliessen müsssen. Diese ist hier die Haftpflichtversicherng, die für Personenschäden und deren Folgen zahlt.      
Der Unfallversicherer des Franchisegebers Sindbad in Polen dagegen ist hier nicht mit erster Leistungspflicht in Regress zu nehmen.          

24.11.14 01:20

6729 Postings, 5454 Tage steven-blnStellt sich jetzt nun die Frage nach der Haftung

des Busfahrers oder Busunternehmers. Ist der Busfahrer selbstständig als Fahrer tätig, und hat er den Unfall verursacht, weil man ihm z.B. nachweisen kann, dass er fahrlässig den Unfall verursacht hat, indem er keine Ruhezeiten eingehalten hat, so tritt an Stelle der Haftpflicht des Busunternehmens die persönliche Haftpflichtversicherung des Fahrers in Erscheinung.
Ist der Fahrer allerdings beim Busunternehmen als Fahrer angestellt, ist selbstverständlich wiederum die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens zuständig.
Bei vorsätzlicher Unfallverursachung durch den Fahrer, die man regelmässig dann annehmen kann, wenn er mehrfach gegen elementare Regeln verstossen hat, wie z.B. Alkoholkonsum vor dem Fahrtantritt, wird sich die Haftpflichtversicherung den Schaden direkt beim Fahrer zurückholen, bzw. es dort eventuell versuchen.        

24.11.14 01:37

6729 Postings, 5454 Tage steven-blnDer Staat als solches, in dem sich der Unfall

erignet hat, tritt vor, und nach dem Unfall wie folgt in Erscheinung:

- Zulassung des Busses
- Strassenherstellung und -unterhaltung
- Überprüfung des Busunternehmens in Bezug auf gesetzliche Versicherungspflicht (Fahrzeughaftpflicht, Unternehmenshaftpflicht, Insassenhaftpflichtversicherung)
- Aufnahme des Unfalls und Ermittlung des Unfallhergangs, Frage nach Verursacher (Sache der Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwalt, wenn ein strafrechtlicher Sachverhalt zum Unfall führte)
- Nutzung der medizinischen Infrastruktur    

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