STEINHOFF Reinkarnation

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neuester Beitrag: 22.03.24 17:52
eröffnet am: 28.03.23 14:14 von: Sandra1990 Anzahl Beiträge: 20782
neuester Beitrag: 22.03.24 17:52 von: SouthernTrad. Leser gesamt: 5749851
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30.03.23 08:52
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411 Postings, 2184 Tage robert980Woran

Woran liegt es eigentlich, dass ich die Beiträge hier ständig einblenden muss? Diese sind doch nicht zu beanstanden, weshalb sind sie dann ausgeblendet?

Da scheint sich doch jemand einen Spaß draus zu machen.

Naja, lustig ist das nicht wirklich IMHO.  

30.03.23 08:52
1

392 Postings, 620 Tage AceitunasKann ich auch jetzt schon klar machen

Von mir gibt es keine Zustimmung zu CVR's oder Vergleich.  

30.03.23 08:52
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2234 Postings, 1188 Tage AlSteckBei Leoni war es so, dass die Gläubiger auch

bluten mussten mit einem Dept to Equity Swap. Das ist aber bei Steinhoff nicht geplant.
Sie wollen einfach alles ohne auch nur einen Cent von den Forderungen abzurücken.

Wen wundert es, wenn die Vorstände von Hedge Fonds bei Steinhoff im Aufsichtsrat sitzen.

https://www.stock-world.de/detail/..._Nachrichten-15435842-Seite.html
Die laufenden Verhandlungen liessen bereits erwarten, dass es ohne einen Kapitalschnitt der Aktionäre keine Lösung geben wird. Dass dieser nun bei Null liegen soll, ist hart, aber wohl den wirtschaftlichen Verhältnissen geschuldet. Hintergrund ist, dass auch alle Finanzgläubiger weitgehende Zugeständnisse machen müssen, um die langfristige Fortführung der Leoni AG zu ermöglichen, indem Finanzverbindlichkeiten zur Entschuldung der Leoni-Gruppe in Eigenkapital (Debt-to-Equity-Swap) oder in andere Instrumente – etwa in nachrangige Besserungsscheine – gewandelt würden.  

30.03.23 09:00

2994 Postings, 735 Tage Ms100ProzentLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 31.03.23 12:10
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

30.03.23 09:10
11

1780 Postings, 2655 Tage timur87rätseln

hilft aktuell nichts.

Wir müssen Stellungnahme der SdK zum WHOA abwarten und ggf. Vorschläge der SdK die ins WHOA eingearbeitet werden sollen.
Das beste was passieren könnte wäre meiner Ansicht nach nicht ein Vergleich, sondern ein Schuldenschnitt von 50 oder mehr Prozent und den Rest auf 5 Jahre verlängern zu 6%.

Die 6 % sind gemäß des kürzlich verkündeten erfolgreich umsetzten WHOA marktgerecht.

Sollte das so bei Steinhoff umsetzt werden ist der STEP3 offiziell abgeschlossen, Insolvenz ein für allemal vom Tisch genauso wie die geplante "feindliche Übernahme" durch die Hedgefonds für immer vom Tisch ist.

Es gibt dann keinen Grund mehr für die Aktie auf diesem Kursniveau zu verweilen, Kurse in Bereichen um 0,50 EUR sind dann innerhalb von wenigen Tagen da. Damit können jene die Nase voll haben aussteigen zu einem Kurs der sogar deutlich über einer Abfindung liegen dürfte. Und wer langfristig in SH investiert hat mit Aussicht auf spätere Dividenden bzw. als Rentenvorsorge ist dann auch bedient. Denn erste Dividenden dürften womöglich schon im Folgejahr fließen.

Aber schauen wir mal was die SdK Anwälte da an Vorschlägen bringen.  

30.03.23 09:15
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1685 Postings, 2466 Tage JimmyGeminiCVR nein

Aktien ja, aber nur bei vollständigem Wechsel des Vorstands und des Aufsichtsrates.
Veröffentlichung PwC Bericht.

Vergleich hieße, die kämen davon und machen auf "Schade, nächstes Mal machen wir es besser." und stürzen sich auf neue Aktionärsopfer.  

30.03.23 09:15

209 Postings, 2558 Tage KillerfrogBin selber investiert

aber die SDK kommt mir da im Moment irgendwie sehr fokusiert auf Vergleich vor, den wirds von den Pfeifen nicht geben.
Da sehe ich uns schon eher in Bälde mit dem Delisting Knockout konfrontiert
Naja Wunder gibt es immer wieder......
 

30.03.23 09:19
1

2994 Postings, 735 Tage Ms100ProzentLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 01.04.23 10:26
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30.03.23 09:21

480 Postings, 1982 Tage DiePauMs100% 09:00

die Petition wurde bereits geschlossen?  

30.03.23 09:25

2994 Postings, 735 Tage Ms100ProzentLöschung


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Zeitpunkt: 31.03.23 12:11
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30.03.23 09:28
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1780 Postings, 2655 Tage timur87@MS

ganz einfach.
Schuldenschnitt 50%, heißt Gläubiger verlieren 5 Mrd. an Forderung.
Damit bleiben der Steinhoff 5 Mrd. mit Laufzeit 5 Jahre und Zinnsatz 6%.
Heißt Zinsaufwand pro Jahr = 5 Mrd. x 6% = 300 Mio.
Warum soll eine Dividende bitte bei einem in 2023 angestrebten EBIT von 2 Mrd. nicht möglich sein?
2 Mrd. Ebit minus 300 Mio. Finanzierungsaufwand = Jahresüberschuss 1,7 Mrd.

Nochmal kurz zusammengefasst, am Ende steht Steinhoff da mit über 10 Mrd. Assets, 5 Mrd. Schulden und 1,5-1,7 Mrd. Jahresüberschuss.

Hinzu kommt noch, dass die 5 Mrd. auch noch reduziert werden können z.B. durch Verkauf von Matress.
 

30.03.23 09:30
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1549 Postings, 3300 Tage kokdnTIMUR87

Du vergisst das es mit den jetzigen Gläubigern keinen Schuldenschnitt geben wird.  

30.03.23 09:32
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111 Postings, 1063 Tage WonderFiIch befürchte auch, dass

Timur87 eher seine persönlichen Wünsche umschrieben hat, fern ab der Realität.

Die Gläubiger werden ohne eine materielle Gegenleistung nie einem Schuldenschnitt vorstellen. Deshalb wird meines Erachtens nur ein Vergleich denkbar. Ich denke das Mittel aus einem 6-monatigen Durchschnittskurs - irgendwo um die 6 Eurocent vielleicht.

Aus Sicht der SdK wäre das ein Erfolg, nimmt man den aktuellen Kurs zum Maßstab.  

30.03.23 09:32
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415 Postings, 682 Tage NormalissimoWenn EY wegen wirecard eine

Rekordstrafe erhalten sollte, rudern sie bei Steinhoff vielleicht schnell zurück, bevor es auch hier teuer für sie wird ....
 

30.03.23 09:32

392 Postings, 620 Tage AceitunasWer sagt das die Gläubiger das Sagen haben?

30.03.23 09:33
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1780 Postings, 2655 Tage timur87kokdn

und du berücksichtigst nicht das WHOA Schuldenschnitt durchaus erzwingen kann, in dem wir diesen durch SdK als Vorschlag mit einbringen und das Gericht dann dafür entscheiden kann auch bei Ablehnung durch die Gläubiger.  

30.03.23 09:37
2

2483 Postings, 2012 Tage CoppiWelche Reputation zur

Abgabe einer Fairness Opinion!! Und welch eine Auswahl durch das Management!!  

30.03.23 09:39
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1549 Postings, 3300 Tage kokdnTIMUR87

Soweit ich das WHOA Verfahren verstanden habe benötigt man, für einen Schuldenschnitt, die 2/3 Mehrheit der Gläubiger.  

30.03.23 09:39
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1780 Postings, 2655 Tage timur87fernab der Realität?

Was weißt du denn über das WHOA?
Ich bin auch kein Spezialist, aber so viel weiß ich: es ist ein "Vor-Insolvenzverfahren" das es ermöglicht überschuldete Unternehmen zu sanieren in dem es für eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner sorgt. WHOA kann bei Gegenstimme einer Partei mit seiner Entscheidung dafür stimmen und den Vorschlag damit gerichtlich durchsetzen.
Heißt im Klartext:

Wenn wir ins WHOA den Sanierungsplan mit Vorschlag Schuldenschnitt 50% + Verlängerung der Restschuld (5 Mrd.) auf 5 Jahre zu 6% einbringen.
Wir stimmen für ja, Gläubiger für nein und das WHOA entscheidet dass es angemessen ist und auch mit ja stimmt. Gehen Gläubiger mit Schuldenschnitt 50% und verlängern zu den o.g. Konditionen. Ob sie sich dann im Nachhinein anwaltlich wehren können ist andere Sache aber zunächst ist es dann beschlossen und daran haben sich alle zu halten.

Also was fernab der Realität ist oder nicht, ich glaube einige hier wissen gar nicht  was mit dem WHOA alles überhaupt möglich ist.

 

30.03.23 09:42
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2994 Postings, 735 Tage Ms100Prozentchatgpt. ich bin beeindruckt!

WHOA Regeln

Frage an ChatGPT: Kannst du mir die Regeln des Gesetzes Zulassung außergerichtlicher Einigungen (WHOA) nach holländischem Recht in Kurzform übersichtlich darstellen?

1. Ja, gerne. Der Gesetzentwurf Zulassung außergerichtlicher Einigungen (WHOA) ist ein neues Gesetz in den Niederlanden, das im Mai 2020 in Kraft getreten ist. Es gibt einige wichtige Regeln und Bestimmungen, die darin enthalten sind:

2. Ziel des WHOA-Gesetzes ist es, Unternehmen, die finanziell in Schwierigkeiten geraten sind, eine Möglichkeit zu geben, außergerichtliche Einigungen mit ihren Gläubigern zu erreichen und so eine Insolvenz zu vermeiden.

3. Das WHOA-Gesetz erlaubt es einem Unternehmen, einen außergerichtlichen Sanierungsplan aufzustellen und diesen mit seinen Gläubigern zu vereinbaren. Der Plan muss vom Gericht genehmigt werden.

4. Der außergerichtliche Sanierungsplan kann auch dann umgesetzt werden, wenn nicht alle Gläubiger zustimmen. Wenn eine bestimmte Anzahl von Gläubigern zustimmt, kann der Plan trotzdem genehmigt werden.

5. Das WHOA-Gesetz bietet auch eine Schutzmaßnahme gegen Zwangsvollstreckungen und andere rechtliche Schritte von Gläubigern während des Sanierungsprozesses.

6. Ein Unternehmen kann nur dann einen außergerichtlichen Sanierungsplan erstellen, wenn es noch lebensfähig ist und realistisch die Chance hat, die Schulden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuzahlen.

7. Das WHOA-Gesetz sieht auch vor, dass der Sanierungsplan auch den Arbeitsvertrag des Unternehmens und die Rechte der Arbeitnehmer schützt.

8. Ein spezieller Prozess des WHOA-Gesetzes ist der "Debtor-in-Possession"-Prozess, der es dem Unternehmen erlaubt, die Kontrolle über den Sanierungsprozess zu behalten, während es gleichzeitig eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern erreicht.

9. Der WHOA-Gesetzentwurf bietet auch die Möglichkeit, einen Sanierungsexperten zu ernennen, der das Unternehmen während des Sanierungsprozesses unterstützt.
Das WHOA-Gesetz gilt nicht nur für niederländische Unternehmen, sondern auch für Unternehmen mit einer Niederlassung in den Niederlanden.
Das WHOA-Gesetz enthält auch Regelungen zur Information und Konsultation von Gläubigern und anderen beteiligten Parteien im Sanierungsprozess.
Das sind einige der wichtigsten Regeln und Bestimmungen des WHOA-Gesetzes in Kurzform. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung ist und dass es weitere Bestimmungen und Details gibt, die in der vollständigen Gesetzgebung enthalten sind.
 

30.03.23 09:44
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1780 Postings, 2655 Tage timur87kokdn

ob nun 2/3 notwendig sind oder nicht. Scheitert das WHOA ist Insolvenzverfahren der nächste Schritt. Und da kann das gleiche Szenario umgesetzt werden nur eben ganz ohne Einverständnis der Gläubiger. Wenn man berücksichtigt dass Gläubiger die Schuld für 4 Mrd. gekauft haben, wären sogar mehr als 50% Schuldenschnitt in Erwägung zu ziehen. Ein möglichen Sanierungsplan in Insolvenzverfahren habe ich öfters beschrieben.

Insolvenz heißt eben nicht immer "verscherbeln und Lichter aus machen", Insolvenzverfahren bietet auch eine 5-Jahres-Sanierung Unternehmen welche würdig sind saniert zu werden. Und mit 1,5 Mrd. Ebit dürfte jedem Insolvenzverwalter klar sein dass sich eine Sanierung lohnt.  

30.03.23 09:48
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3572 Postings, 2482 Tage LazomanDie Frage

Die Frage ist, kann man den Vorschlag soweit bringen bis in Gericht zum Richter auch wenn die Gläubiger nicht einverstanden sind ?
Die Mehrzahl der Gläubiger wird nicht einverstanden sein mit Schuldenschnitt etc. das hat auch das Management nicht vor.

Die Frage ist was passiert hier ? Also es sind mehrere Fragen die nicht beantwortet werden können  

30.03.23 09:51

392 Postings, 620 Tage AceitunasChahtGPT hat etwas alte Info's

"Der WHOA-Gesetzentwurf bietet auch die Möglichkeit, einen Sanierungsexperten zu ernennen, der das Unternehmen während des Sanierungsprozesses unterstützt."

Es ist u.A. vom Gesetzentwurf die Rede ;)
wird aber bald das Tool schlechthin sein wenn es das nicht schon ist ;)  

30.03.23 09:52
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1549 Postings, 3300 Tage kokdnWer lesen kann.....

2.    Wie läuft das Verfahren nach der WHOA?
Im Rahmen des WHOA kann der Schuldner selbst die Initiative ergreifen, um eine Einigung zu erzielen. Voraussetzung ist, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Schuldner nicht in der Lage sein wird, seine Schulden weiter zu bezahlen. Die Gläubiger können auch die Initiative ergreifen und beim Gericht die Bestellung eines Sachverständigen (eines so genannten Sanierungsexperten) beantragen, der einen Vergleichsvorschlag ausarbeitet und dann das Verfahren einleitet.

Bestellt das Gericht einen solchen Sachverständigen, ist der Schuldner verpflichtet, mitzuarbeiten und den Sachverständigen umfassend zu informieren. Der Schuldner bleibt jedoch während des gesamten Verfahrens in vollem Umfang berechtigt, sein eigenes Vermögen zu verwalten und zu veräußern, auch wenn ein Sachverständiger bestellt wird.

Nach dem Angebot eines Vergleichs können die beteiligten Gläubiger und Gesellschafter über den Vergleich abstimmen. Dies geschieht in "Klassen": eine Einteilung der Gläubiger in vergleichbarer Position. In jedem Fall werden Gläubiger oder Anteilseigner, die in der Insolvenz nicht den gleichen Rang hätten, verschiedenen Klassen zugeordnet (z.B. privilegierte Gläubiger, Gläubiger mit Eigentumsvorbehalt und ungesicherte Gläubiger). Es wird davon ausgegangen, dass eine Klasse für den Vergleich gestimmt hat, wenn die dafür stimmenden Gläubiger zwei Drittel der gesamten Schulden (oder im Falle von Aktionären: des ausgegebenen Kapitals) vertreten. Wenn mindestens eine Klasse zugestimmt hat, kann der Vergleich dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden.

Genehmigt das Gericht den Vergleich, ist er für alle Gläubiger und Gesellschafter, die über ihn abstimmen durften, verbindlich. Der genehmigte Vergleich ist vollstreckbar. Gegen die Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Genehmigung des Vergleichs ist kein Rechtsmittel möglich.  

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