Also wenn ich mir den Wiki Eintrag zum Thema Kapitalherabsetzung anschaue, danm steht da Zitat: " Mit einer Kapitalherabsetzung ist es möglich,
einen bestehenden Bilanzverlust zu beseitigen, " Zitat Ende. Also vielleicht nur die Bilanz aufhübschen.
Damit einhergehend Zitat: " Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist in §§ 229 bis 236 AktG geregelt. Sie ist nur für die nachgenannten Zwecke zulässig:
Ausgleich von Wertminderungen
Deckung sonstiger Verluste
Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage " Zitat Ende. Wiki Kapitalrücklage Zitat: "Eine Kapitalrücklage wird nach § 272 Abs. 2 HGB gebildet ... ... ... bei anderen Zahlungen der Gesellschafter, die nicht eine bestimmte Gegenleistung vergüten und auch nicht zurückzuzahlen sind, § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. " Zitat Ende.
Dann sind zwar nur einige der Möglichkeiten, aber beide würden Sinn ergeben.
Bilanz verbessern und/der vor Vorbereitung von Zahlungen ohne "Gegenleistung"
Wie dem auch sein, dass vielleicht wichtigste scheint wohl zu sein, dass nach wie vor Versucht wird irgendwie weiter machen zu können. |