Deine Aussagen basieren auch hauptsächlich auf Emotionen denn auf Fakten. Eine indirekte Aussage, ohne diese hier direkt zu präsentieren, ist für mich keine Aussage. Maximierung der Werte für alle Stakeholder und so lange wir die Kontrolle über die Newco 3 haben, läuft alles nach Plan. Dieser Fakt wird von der Unternehmensleitung immer wieder hinterfragt Mehr dazu im AR 2020 und bitte genau lesen sonst entstehen Unklarheiten, die wiederum zu Weltuntergangsprophezeiungen führen könnten: "Bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses musste Steinhoff N.V. feststellen, ob sie nach verschiedenen Änderungen in der Governance-Struktur, die aus den Restrukturierungstransaktionen resultieren, Kontrolle über bestimmte Unternehmen hat oder nicht. Die Schlussfolgerung, dass der Konzern die Newco 3 beherrscht, führte zur vollständigen Konsolidierung und Offenlegung ihrer Schulden, Vermögenswerte, Cashflows und Betriebsergebnisse. Vor der Durchführung des CVA hatte das Management zwei Optionen: entweder die Gruppe in Liquidation zu versetzen, was wertvernichtend gewesen wäre und unter den gegebenen Umständen nicht den optimalen Werterhalt für alle Stakeholder geboten hätte, oder einen Schulden- und Geschäftsumstrukturierungsprozess zu verfolgen, indem Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen werden, um sicherzustellen, dass der Werterhalt und die Maximierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte als gemeinsames Ziel für alle Stakeholder erreicht wird. Der Konzern führte unermüdliche Verhandlungen mit seinen Kreditgebern, Anleihegläubigern und anderen Finanzgläubigern, um seine Finanzen zu restrukturieren. Diese rigoros ausgehandelten Vereinbarungen führten dazu, dass den Gläubigern umfangreiche Schutzrechte eingeräumt wurden, um historische Mängel in der Unternehmensführung zu beheben und die Standards für Unabhängigkeit und Offenlegung zu verbessern. Diese Schutzrechte liegen nicht im normalen Geschäftsverlauf und sind auf historische außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Die Gesellschaft hat Zwischenholdinggesellschaften eingerichtet, deren Zweck, Ausgestaltung und relevante Aktivitäten darin bestehen, als Zwischenholdinggesellschaft für die Newco 3-Gruppe bei der Verwaltung ihrer Investitionen, der Lösung der Altlasten innerhalb der Newco 3-Gruppe, der Rückzahlung der restrukturierten Finanzschulden und der Auswahl von Vermögenswerten zur Veräußerung zu angemessenen Bedingungen zu fungieren. Im Rahmen der Nominierungsrechte, die die Gläubiger mit der Gesellschaft vereinbart haben, haben die Gläubiger bestimmte Personen nominiert, die von Steinhoff N.V. für die Ernennung als Geschäftsführer in Betracht gezogen werden sollen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um die Restrukturierung zu überwachen und die Schulden in geordneter Weise zu tilgen, um so einen höheren Wert aus den Vermögenswerten zu erzielen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten innerhalb von Newco 3 stellen einen wesentlichen Teil des Konzerns dar. Obwohl die unabhängigen Direktoren die Mehrheit des Boards von Newco 3 stellen und ein Schlüsselgremium bei der Festlegung des Weges zur Rückzahlung der Schulden der Gruppe sind (was der Zweck ist, mit dem sie beauftragt wurden), hat der Vorstand bei der Feststellung, dass die Gruppe Newco 3 kontrolliert, verschiedene Faktoren im Zusammenhang mit den Beteiligungs- und Führungsstrukturen von Newco 3 berücksichtigt und festgestellt, dass: - Die Gesellschaft hat in Absprache mit ihren Gläubigern den Zweck des Unternehmens festgelegt; - Das Unternehmen hat die Aufsicht, die Beteiligung und die Fähigkeit, Änderungen im Verlauf dieser Zwischenholding zu bewirken; - Die von den Gläubigern nominierten Direktoren sind unabhängige Fachleute, die nicht verpflichtet sind, nach den Anweisungen der Gläubiger zu handeln, und die auf der Grundlage ihrer für den Zweck der Newco 3-Gruppe relevanten Fähigkeiten und ihrer Unabhängigkeit von den Altlasten der Steinhoff N.V. nominiert wurden; - Steinhoff N.V. hat das Ernennungsrecht für die Direktoren in den neu konstituierten Boards; - Steinhoff N.V. hat das gesetzliche Recht, diese Direktoren abzuberufen. Für den Fall, dass ein von den Gläubigern benannter Direktor durch den Aktionär als Direktor abberufen wird, werden die Folgen durch Schutzrechte geregelt, die in den Fazilitätsvereinbarungen enthalten sind. - Diese Schutzrechte erlauben Steinhoff N.V. die Abberufung des von den Gläubigern benannten Direktors aus wichtigem Grund, während eine Abberufung ohne wichtigen Grund zu einem potenziellen Ausfallereignis führt. Dies lässt Steinhoff N.V. einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausübung der Abberufungsbefugnis. Dies schließt die Möglichkeit ein, einen Direktor zu entlassen, der nicht im Hinblick auf die Interessen der Gesellschaft und ihrer Stakeholder im Allgemeinen handelt. Rechtlich werden die Abberufungsrechte nicht durch mögliche Konsequenzen geschmälert. - Die Schulden gehören dem Unternehmen, und die Schulden wurden nicht getilgt; - Die Gesellschaft hat eine Gesamtgarantie für die Unternehmensgruppe Newco 3, siehe Einzelabschluss und die buchhalterische Behandlung der zugrunde liegenden CPUs; - Die Gesellschaft hält immer noch 100 % der Stammaktien von Newco 3; - Die Gesellschaft ist für den Erfolg der gesamten Restrukturierung verantwortlich und hat daher trotz der Gestaltung des Unternehmens und der Beauftragung von Direktoren zusätzliche Möglichkeiten zur Beeinflussung des Ergebnisses eingebaut; - Die Zusammensetzung des Gläubigerkörpers verschiebt sich im Laufe der Zeit und die Gläubiger agieren nicht als ein einziger Block; - Die jeweiligen Vorstände handeln nicht in eigenem Namen und auch nicht nur im Namen der Kreditgeber, die sie nominiert haben. Sie handeln im Namen des Unternehmens und müssen daher im Namen aller Stakeholder des Unternehmens handeln, unabhängig davon, wer sie nominiert hat; - Die von der Gruppe vereinbarten Governance-Rechte sollen sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger geschützt werden. Angesichts der hohen Verschuldung wurden den Gläubigern deutlich mehr Schutzrechte als üblich eingeräumt; - Der Konzern hat die Macht, die relevanten Aktivitäten durch den strategischen Fahrplan, der diesen Gremien als Teil des Restrukturierungsprozesses zur Verfügung gestellt wurde, in einer Weise zu lenken, die mit der allgemeinen Konzernstrategie übereinstimmt. Der Konzern ist den Verlusten dieser Unternehmensgruppe in vollem Umfang ausgesetzt, und der Konzern steuert den konzernweiten Prozess zur Wiedererlangung des maximalen Wertes für alle Stakeholder in der gesamten Gruppe. Der Vorstand hat die oben dargelegten Fakten und Umstände abgewogen und ist der Ansicht, dass die Gesellschaft die Kontrolle über Newco 3 behält und daher Newco 3 weiterhin konsolidieren sollte, was dazu führt, dass die Schulden und die zugrunde liegenden Vermögenswerte in der Bilanz verbleiben."
Im SC von heute kannst du die Kontrollkette nachvollziehen, sie ist noch gegeben und müßte im Unterbrechungsfalle eine Marktmitteilung erfordern.
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