Boersegefluester:
"Die Rede ist von steuerfreien Dividenden. Möglich sind sie, weil die Unternehmen keine normalen Gewinne ausschütten, sondern Kapitalrücklagen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des §27 KStG. Positiver Effekt: Inländische Investoren sparen sich die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent und den Soli (5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer). Im Prinzip eine feine Sache. Doch die Angelegenheit hat einen Haken. Wirklich steuerfrei sind diese Dividenden nämlich nur für Anleger, die die Papiere bereits vor Ende 2008 erworben haben also vor Einführung der Abgeltungsteuer. Wer die betreffenden Aktien erst später gekauft hat, bekommt lediglich einen bis zum Verkauf des Anteils befristeten Steueraufschub so zumindest der Wille der deutschen Finanzverwaltung. In der Praxis funktioniert es so, dass die Depotbank den Einstandskurs der Aktie um die Höhe der ausgezahlten Dividenden kürzt. Folge: Beim Verkauf der Papiere fällt der Abgeltungsteuerpflichtige Kursgewinn entsprechend höher aus" |