Lernen Sie mehr über die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Besteuerung von Dividenden in unserem Ratgeber hier auf Aktien-Depot.de! Einen Sonderfall stellen in den USA anfallende Quellensteuern dar. Anders als im Europäischen Ausland wird jenseits des Atlantiks pauschal eine Quellensteuer von 30 Prozent erhoben, von der man sich jedoch im Vorfeld befreien lassen kann. Hierzu muss ein entsprechender Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer gestellt werden. Doch auch für Anleger, die diesen Antrag noch nicht gestellt haben, ist das Geld noch nicht verloren. Für die Rückforderung der über dem Betrag von 15 Prozent liegenden Steuern muss eine vereinfachte Steuererklärung vorgelegt werden. Zudem ist zu beachten, dass dies, anders als etwa in Deutschland, maximal ein Jahr rückwirkend geschehen kann.
Die Unterstützung bei der Beantragung der Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuern zählt zum Service vieler Banken und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden um Geld und Nerven zu schonen. Letztendlich bleibt dieses Phänomen aber ein Ärgernis für alle Anleger, die ihr Vermögen breit streuen wollen und dabei auch ausländische Märkte auslassen möchten.
Fazit: Steuern auf beim Wertpapierhandel beachten Das deutsche Steuerrecht macht auch vor Anlegern nicht halt, die einen Teil ihres Lebensunterhaltes aus dem Handel mit Aktien beziehen. Obwohl es sich bei den Kapitalertragssteuern faktisch um einen Teil der Einkommenssteuer handelt, gibt es, anders als bei der Einkommensteuer keine individuellen Einkommensteuersätze, sondern einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent sowie der zusätzlichen Sondersteuern. Da der Steuersatz auch für alle Ertragsarten identisch ist, sollte sich der Anleger in seiner Anlagestrategie nicht beeinflussen lassen, etwa indem er vor allem auf Wachstumstitel anstatt auf dividendenstarke Werte setzt. Etwaige größere Kursgewinne werden genauso hoch besteuert, wie anfallende Dividenden. Insgesamt dürften aber Dividenden sogar leicht im Vorteil sein, da durch die regelmäßige Ausschüttung der Freibetrag über die Jahre gestreckt und damit besser ausgeschöpft werden kann. Dagegen fällt bei einer Veräußerung der Gewinne zu einem einzigen Zeitpunkt der eventuelle Gewinn auf einmal an, wobei dann nur der Freibetrag eines Jahres eingesetzt werden kann. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, den Verkauf auf mehrere Jahre zu verteilen. Ähnliches gilt für Realisierung von Verlusten, die ebenfalls steueroptimiert gestaltet werden kann. Gibt es Positionen im Depot, die demnächst aufgelöst werden sollen, lohnt es sich, über den richtigen Zeitpunkt nachzudenken. Sind generell keine Verkaufsgewinne zu erwarten, ist zu überlegen, ob mit der Auflösung einer Verlustposition nicht noch gewertet werden sollte, um sie später „gewinnmindernd“ einsetzen zu können.
Auch in Bezug auf die Umgehung der im Ausland anfallenden Quellensteuer bieten sich einige Kniffe an, um zumindest den Aufwand der Rückerstattung zu umgehen. Anlageexperten raten Anlegern mit ausländischen Papieren im Depot dazu, unter Umständen unmittelbar vor der Dividendenausschüttung bzw. dem jeweiligen Stichtag die Aktien zunächst zu verkaufen und direkt danach wieder ins Depot zu holen. In der Regel spiegelt sich der entgangene Dividendenbetrag in der kurzfristigen Entwicklung in einem entsprechenden Kursabschlag wider. Gegen diese Strategie spricht allerdings, dass hierfür wieder zusätzliche Transaktionskosten und Gebühren fällig werden, welche die Rendite schmälern. Auch hier sollten Anleger Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen. |