Ethylenoxid ist in der EU verboten
Ethylenoxid ist ein farbloses, süßlich riechendes Gas. Aufgrund seiner krebserregenden und erbgutverändernden Eigenschaften ist es als Begasungsmittel in der Lebensmittelerzeugung seit 1991 in der Europäischen Union (EU) verboten. In Indien, den USA und Kanada wird Ethylenoxid als Begasungsmittel eingesetzt, um Schimmelpilze und Bakterien in hitzeempfindlichen Lebensmitteln zu entfernen. Für diesen Schadstoff ist keine tägliche Aufnahmemenge ohne gesundheitlichen Risiken festgelegt. Deshalb sollten potenziell belastete Lebensmittel nicht verzehrt werden. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gelten jegliche Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln als unerwünscht. Grundsätzlich sind Lebensmittel, in denen zu hohe Ethylenoxidgehalte nachgewiesen werden, nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden. Sie dürfen in der EU nur dann verkauft werden, wenn Ethylenoxid nicht nachgewiesen werden kann (unter 0,05 mg pro Kilogramm Lebensmittel). |