Ich bin zwar kein IPO Spezialist und kenne auch nicht die Unterlagen dazu, aber eine Frage beschäftigt mich dann doch:
Wäre es nicht besser für die Bewertung gewesen, wenn man vorher den Aktienverpfändungsvertrag an den Anteilen der PEPCO Holdings Sp. ZO.O. Sp. o.o. erfüllt hätte?
Immerhin 114.048.000 Aktien mit einem mit einem Nennwert von jeweils 50 PLN, die einen maximalen Darlehenswert von 907.500.000,00 € besichern. Auszüge aus dem Vertrag:
"Gemäß der Fazilitätenvereinbarung (die englischem Recht unterliegt) (wie unten definiert), (i) eine revolvierende Mehrwährungs-Kreditfazilität an die RCF-Fazilitäts-Darlehensnehmer (wie in der Fazilitätsvereinbarung definiert) in einem Gesamtbetrag von bis zu EUR 130.000.000 (einhundertdreißig Millionen Euro) und (ii) eine befristete Kreditfazilität an den Term Facility-Darlehensnehmer (wie in der Fazilitätenvereinbarung definiert) in einem Gesamtbetrag von bis zu EUR 475.000.000. (vierhundertfünfundsiebzig Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Am 18. September 2019 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch die Schaffung von Anteilen : (wie unten definiert), d.h. 114.048.000 Aktien mit einem Nennwert von 50 PLN pro Aktie, die vollständig vom Verpfänder übernommen wurden. Die Erhöhung des Aktienkapitals wurde vom zuständigen Registergericht am 9. Dezember 2019 eingetragen. Gemäß Artikel 4 (Verpflichtung zur Bestellung von Namens- und zivilrechtlichen Pfandrechten an neuen Aktien) des Vertrags über Namens- und zivilrechtliche Pfandrechte an den Aktien vom 20. August 2019 in der jeweils gültigen Fassung ("Verpfändungsvertrag") zur Sicherung der Rückzahlung der gesicherten Forderung (wie unten definiert) für den Fall, dass der Verpfänder neue Aktien (wie im Verpfändungsvertrag definiert) erwirbt, ist der Verpfänder verpflichtet, mit dem Pfandgläubiger eine Vereinbarung zur Begründung eines eingetragenen und zivilrechtlichen Pfandrechts an Neuen Aktien (wie im Pfandvertrag definiert), einschließlich der Aktien zugunsten des Pfandgläubigers, abzuschließen. "Aktien" bezeichnet 114.048.000 (in Worten: einhundertvierzehn Millionen achtundvierzigtausend) von der Gesellschaft ausgegebene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 50 PLN (in Worten: fünfzig Zloty), die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags im Besitz des Verpfänders befinden; Zur Sicherung der Rückzahlung der gesicherten Forderung begründet der Verpfänder zugunsten des Pfandgläubigers ein eingetragenes Pfandrecht an den Aktien mit erstem Rang der Befriedigung bis zur höchsten Sicherungssumme von EUR 907.500.000,00 (neunhundertsieben Millionen und fünf Tausend Euro). Der Pfandgläubiger stimmt der Errichtung des Namenspfandrechts zu seinen Gunsten zu." Oder hat dies keinen Einfluss auf die Bewertung?
Der Verpfändungsvertrag ist noch austehend. https://...ov.uk/company/11808312/charges/oL2V_Yv2g4faOIutC-iCK1aD0lQ
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