Folgende Frage habe ich heute an die Bafin gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei verschiedenen Stimmrechtsmitteilungen der DWS habe ich unter Punkt 2 Grund der Mitteilung die Angabe Rückgabe von Aktiensicherheiten gelesen.
Leider konnte ich nirgendwo Informationen finden was darunter genau zu verstehen ist, als Grund in einer Stimmrechtsmitteilung.
Da die weitere Meldung anzeigt, dass es sich um Stimmrechte nach §33 und 34 handelt und nicht nach §38, handelt es sich offensichtlich um Aktien und nicht um Derivate, und es handelt sich nicht um einen eigenen Aktienbestand der DWS.
Ist die Meldung so zu verstehen, dass jemand der DWS die Aktien als Leihe zur Verfügung gestellt hat und DWS diese nun physisch zurück gegeben hat.
Für eine Aufklärung des Sachverhaltes danke ich im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen,
KostoLenin----------------------------------------------
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr KostoLenin,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das BaFin-Kontaktformular vom heutigen Tag.
Die Angabe Zurückgegebene Aktiensicherheiten in Feld 2 als Grund einer Stimmrechtsmitteilung in Verbindung mit der in Feld 6 angegebenen Schwellenunterschreitung nach §§ 33, 34 WpHG bedeutet, dass die Meldepflicht dadurch ausgelöst wurde, dass Stimmrechtsaktien, die zur Sicherheit auf den Meldepflichtigen (DWS) übertragen worden waren, zurückgegeben wurden. Ob es sich dabei um einen Fall der Wertpapierleihe handelt, ist aus einer Stimmrechtsmitteilung nicht ersichtlich und ist auch keine gesetzlich erforderliche Angabe.
Bitte beachten Sie, dass ich im Übrigen auf Grund meiner Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 21 WpHG keine Auskunft über nicht veröffentlichungspflichtige Details oder Hintergründe einer konkreten Stimmrechtsmitteilung oder über Mitteilungspflichtige oder Emittenten machen darf, selbst wenn mir im vorliegenden Fall weitere Details oder Hintergründe vorliegen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Kaiser
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Damit ist also bestätigt, was ich bereits gestern gepostet habe. Bei dem Aktienpaket handelte es sich definitiv um Aktien, welche an die DWS (warum auch immer) verliehen wurden, und von der DWS zurück gegeben wurden. Mehr weiß die Bafin auch nicht. Aber eines dürfte damit klar gestellt sein, die DWS hat keine Aktien auf den Markt geworfen, sondern ihr ausgeliehen Aktien an den Besitzer zurück gegeben.
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