Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 25.03.24 17:58
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361182
neuester Beitrag: 25.03.24 17:58 von: Squideye Leser gesamt: 85113870
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13.12.19 14:00
4

6415 Postings, 1840 Tage ShoppinguinMal ein aktueller Vergleich aus der Praxis...

gerade auf meinem Schreibtisch..

Mein Gegner: Verwertungsgesellschaft mit über 1Mrd Erlöse / Jahr
Streitsumme: 500k
Dauer: Seit 2014
Gezahlt habe ich jetzt: ca. 9k und 25K EUR Anwaltskosten.

Forderungen sollten immer mit größter Vorsicht genossen werden.

Quote hier: 1,8% der ursprünglichen Forderung
 

13.12.19 14:05

46 Postings, 1572 Tage Trader93@all

Als stiller Mitleser und Steinhoff Aktionär möchte ich mich einmal bei vielen Foristen für die unzähligen Recherchen bedanken!!

Ich habe mal meine Wunschliste für Heiligabend abgeschickt:

- mehr sachliche und weniger persönliche Diskussionen

- weniger unbegründetes gebashe/gepushe

- ein Vergleich mit den Klägern

- mehr Geduld für dieses Investment

- nachhaltig steigende Kurse

Mit freundlichen Grüßen


 

13.12.19 14:24
11

2480 Postings, 2240 Tage DerFuchs123Differenzierung

Da es offensichtlich Probleme bei der Differenzierung zwischen einem Pfandrecht und einer Sicherungsübereignung gibt, hier eine hoffentlich für alle verständliche Erklärung am Beispiel eines Grundstückes:

Pfandrecht:
im Grundbuch wird für den Gläubiger zur Besicherung des von ihm an den Schuldner (Grundstückseigentümer) gewährten Kredits ein Pfandrecht (Hypothek) eingetragen, aber der Schuldner (Kreditnehmer und Grundstückseigentümer) bleibt Eigentümer des Grundstücks und wird dieses Grundstück auch weiterhin in der Bilanz wertmäßig voll angeführt. Ebenso scheinen natürlich die Verbindlichkeiten in der Bilanz auf.

Sicherungsübereignung:
hier übereignet der Schuldner (Kreditnehmer und Grundstückseigentümer) sein Eigentum an dem Grundstück an den Gläubiger (Kreditgeber).
Der Gläubiger wird also neuer Eigentümer des Grundstücks.
Da das Grundstück dem Schuldner nicht mehr gehört scheint es auch in seiner Bilanz nicht mehr auf, sehr wohl aber die Kreditverbindlichkeit.

Wenn der Kredit abbezahlt wurde übereignet der (dann ehemalige) Gläubiger das Grundstück wiederum zurück an den (dann ehemaligen) Schuldner und steht dieses Grundstück dann auch wieder in seiner Bilanz. Ebenso entfällt die Bilanzierung des Kredits, weil er ja zurückgezahlt wurde.
Es tritt daher eine Art positiver Doppeleffekt in der Bilanz ein, denn die zurückgezahlte Verbindlichkeit wird nicht mehr bilanziert und gleichzeitig steht nun auch wieder das Grundstück wertmäßig in der Bilanz

Beim Pfandrecht wird nach der Tilgung lediglich die Hypothek im Grundbuch gelöscht, da sich an den Eigentumsverhältnissen nie etwas geändert hat. In der Bilanz entfällt lediglich die Kreditverbindlichkeit, weil sie ja zurückgezahlt wurde aber der Grundstückswert befand sich während der Zeit der Rückzahlung des Kredits immer in der Bilanz.Es wird hier also nur eine Verbindlichkeit "ausgebucht".

Bei der Sicherungsübereignung wird die Verbindlichkeit ausgebucht UND gleichzeitig wird das Grundstück wieder in die Bilanz aufgenommen.



Denkbar wäre nun, dass bei einer Umschuldung der neue Gläubiger zu seiner Absicherung kein Sicherungseigentum mehr, sondern "nur" ein Pfandrecht erhält. Das hätte zur Folge, dass schon während der Kreditlaufzeit (und nicht erst nach vollständiger Bezahlung), also bereits zum Zeitpunkt der Umschuldung, die Werte aus den Sicherungsübereignungen (für welche nun "nur" noch Pfandrechte bestehen) wiederum positv in die Bilanz als Eigenkapital eingestellt werden könnten.


 

13.12.19 14:30
1

551 Postings, 2200 Tage paidin@H7

Muss sagen das dein gestriges Posting echt interessant war aber du es heute echt übertreibst..

Vielen Dank an Dirty & Mysterio für die Klarstellung nach der Anschuldigung von H7. Damit habt ihr mir und ich denke auch anderen, die Gesamtsituation sehr schön erklärt. Weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber manchen eurer Postings kann ich als Laie zum Teil nur schwer folgen.

@Mysterio
Geh wenn du so Leute wie H7 hast gerne mal ausführlich auf ein Posting ein, aber danach muss auch gut sein. Du bist besser als dein letztes emotionales Posting. Dann lass ihn, wenn er Stuss schreibt, einfach links liegen.

Vielen Dank nochmal!  

13.12.19 14:44
1

50 Postings, 1702 Tage Xylo@DerFuchs123

Das klingt ja alles toll mit der Sicherheitsübereignung aber warum greift folgendes hier nicht:

"Bilanzierung
Nach deutschem Handelsrecht (§ 242 Abs. 1 und § 246 Abs. 1 HGB) sind sämtliche Vermögensgegenstände zu bilanzieren, wobei der Herausgabeanspruch eines rechtlichen Eigentümers wirtschaftlich bedeutungslos ist und gegenüber der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Sache zurücktreten muss. Danach wird die sicherungsübereignete Sache nicht beim Kreditinstitut bilanziert, sondern beim Kreditnehmer, weil er handelsrechtlich als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen wird. Die wirtschaftliche Sichtweise hat bei der Bilanzierung Priorität vor Formfragen. Die Bank bilanziert die durch das Sicherungsgut abgesicherte Forderung. Die IFRS/IAS priorisieren ebenfalls die wirtschaftliche Betrachtungsweise in ihrem zentralen Bilanzierungsgrundsatz, wonach bei der Beurteilung eines Sachverhalts primär nicht auf seine rechtliche Gestaltung, sondern auf die wirtschaftlichen Auswirkungen abzustellen ist (englisch substance over form, IAS 17).

Auch im Steuerrecht wird das sicherungsübereignete Wirtschaftsgut nach § 39 Abs. 2 Ziff. 1 AO nicht dem Kreditinstitut als rechtlichem Eigentümer, sondern dem Nutzer zugerechnet, da er im Gegensatz zum Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer (Kreditinstitut) im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (wirtschaftlicher Eigentümer). In der Praxis ist es gerade Ziel der Sicherungsübereignung, dass der Pfandgeber und Nutzer die Sache weiterhin für seinen Betrieb verwenden und damit Gewinn erzielen kann, um den Kredit zurückzuzahlen. Das Steuerrecht berücksichtigt damit das tatsächliche wirtschaftliche Eigentum und räumt diesem gegenüber der abstrakten, rein rechtlichen Eigentumslage den Vorrang ein.

Im Falle der Insolvenz des Sicherungsgebers hat der Sicherungsnehmer ein Absonderungsrecht nach § 51 Nr. 1 InsO."
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung#Bilanzierung )

 

13.12.19 14:44
4

8558 Postings, 1961 Tage Dirty JackBesicherung

Egal, wie sich das international darstellt. Auf 5 Kontinenten gelten unterschiedliche Pfand- und andere Sicherungsrechte.
Wir dürfen hier nicht nur deutsches Recht heranziehen, denn schön für Möbel und Genesis gelten österreichische Regeln. Das britische, australische, chinesische, ..... Recht ist hierbei zu beachten.
In der 2018-er Bilanz ist hinten eine Tabellenübersicht mit den Tochtergesellschaften, die in der Berichtsperiode konsolidiert wurden.
Die verpfändeten oder anderweitig zur Sicherung beitragenden Gesellschaften stehen dort nicht drin!
Wo ist Möbel oder Genesis?
Kleines und lustiges Beispiel:
Steinhoff International Sourcing Ltd. mit verschiedenen Niederlassungen  (stehen in Klammern dahinter) wurden konsolidiert, aber!
Steinhoff International Sourcing Ltd. (Shenzhen)
Steinhoff International Sourcing Ltd.(Shanghai) und
Steinhoff International Sourcing Ltd. (Hong Kong)
nicht.
Warum?
Die sind Bestandteil der Pfandgabe oder Besicherung  auf PRC- oder HK-Chinesisch heißt und damit raus aus der Liste.
Das findet ihr im 1L Facility Agreement unter
www.lucid-is.com/steinhoff
SEAG CVA - Amended Documents, S 266 unter 5, 6 und 9  
Angehängte Grafik:
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13.12.19 14:53
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8558 Postings, 1961 Tage Dirty Jack@ Xylo

Guter Einwand!
In unserem Fall handelt es sich, wie auch bei SUSHI für MF rein um den Anteil (Share) an diesen Gesellschaften.
Nicht die CGU´s wurden herangezogen, die haben eigene Darlehen und damit einhergehende  Besicherungen. Wäre dies geschehen, käme dein Einwurf genau richtig.
Bei 100 % Anteilsverpfändung, wie es in den Share Pledge Agreements steht gibt es auch keinen Wert mehr für die SH Bilanz.
Dem Quasi Eigentümer, so steht es in der Sicherungsabrede, die ist auch entscheidend, steht Stimmrecht, Divi und Partizipation bei Ausgabe neuer Anteilsscheine zu. Bei SUSHI war die Anteilsabgabe wohl endgültig, aber dort nur zu < 50 %. Bei den anderen CVA Teilnehmern, deren Anteile zu 100 % als Sicherung gelten ist in den Share Pledge Agreements auch eine Rückgabe bei Erfüllung vereinbart.  

13.12.19 15:06

549 Postings, 4460 Tage ralf2012Mit

einer Einigung scheint es ja vorerst nichts zu werden....  

13.12.19 15:10
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185 Postings, 1793 Tage Damagejeder arbeitslos? viel los hier

Ich habe wieder auf den Bambusbaum geschaut. Sieht gut aus, obwohl es über dem Boden nicht viel zu sehen gibt. Warte einfach.

Tradegate
Es gibt eindeutig einen Transfer von der JSE (ZA) zu Clearstream (LUX). Dies geht auch aus die Übersichten von DJ hervor. Mir scheint klar, dass ein großer Teil der Trades auf Tradegate aus Market Maker-Aktivitäten stammt. Ich weiß noch nicht sicher warum. Aber auch das wird mit der Zeit klarer: Ich denke, dass der niedrige Kurs viel damit zu tun hat, da es viel einfacher ist, die Aktien (= Wert) aus Südafrika zu beziehen. Fast jeder Geldkurs wird glatt von der Angebotsseite bedient. Von Briefkurse wird fast nichts gekauft. (probieren Sie es aus, es funktioniert kaum, Sie werden viele Teilorders bekommen, während der Briefkurse laut Angebotsübersicht da ist). Dahinter steckt wirklich ein System.

Bilanzierung - ins besonderes @ Mysterio2004 und DJ
Die meiste Leute werden nach dem Umschuldung positiv überrascht sein. Sicher, sobald es für sie verständlich in Zahlen übersetzt wurde.

Ich denke persönlich, dass der Betrug weniger schwerwiegend war, als man angenommen hatte, das ist jetzt für mich auch ein öffentliches Geheimnis. Andernfalls wäre MJ bereits festgenommen worden (oder die ganze Welt ist noch verwirrter als ich vermutet habe).

Das Wichtigste, was auch hier den Aktienkurs beeinflusst, ist der Aktienkurs selbst.

Nur meine persönliche meinung. Keine Kauf- oder Verkaufsberatung.  

13.12.19 15:13
1

6415 Postings, 1840 Tage ShoppinguinWas ist eigentlich mit der CO-INVEST STEINHOFF

CO-INVEST STEINHOFF SPV I, LLC  los ?

Welche Funktion hat diese ?
Als HQ Anschrift hat die  ja C/O Grosvenor Capital Management, L.P..

Grosvenor wäre doch ein gute Geldgeber ?

https://www.gcmgrosvenor.com/how-we-invest/

"Strategische Investitionen
Opportunistische Investitionen stammen von unserer globalen Plattform mit offener Architektur.

Die Strategic Investments Group ist ein engagiertes Anlageteam, das den relativen Wert der Chancen auf der globalen Anlageplattform von GCM Grosvenor bewertet und die nach seiner Einschätzung besten Chancen im Allgemeinen über Direktinvestitionen und Co-Investments umsetzt. Das Team erstellt und verwaltet opportunistische Multi-Asset-Klassen-Portfolios mit unterschiedlichen Risiko- / Ertragsprofilen."

"CO-INVESTMENTS
Investitionen, die direkt in Unternehmen oder Wertpapiere in Partnerschaft mit einem Manager getätigt werden."






 

13.12.19 15:15
1

8179 Postings, 2218 Tage STElNHOFFRalf

Mit wem möchtest du dich denn einigen?  

13.12.19 15:22

2480 Postings, 2240 Tage DerFuchs123@ Xylo


Meine Ausführungen haben den Hintergrung, dass ja nach unserem aktuellen Informationsstand sicherungsübereignete Vermögenswerte nicht mehr in der Bilanz von Steinhoff aufscheinen.

 

13.12.19 15:25
1

8036 Postings, 2126 Tage BobbyTHDie Glühbirne hat

für Leben im Forum gesorgt.  

13.12.19 15:43

6415 Postings, 1840 Tage ShoppinguinNochmal zum SPV

"A Special Purpose Vehicle (SPV) is a legal entity created for a specific purpose. In the context of raising capital, a SPV (usually structured as LLC) can be used as a funding structure, by which all investors (or investors under a given investment threshold) are pooled together into a single entity."

Haben wir hier eine Armee von anonymen, weißen Rittern ?!  

13.12.19 15:44
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185 Postings, 1793 Tage DamagePIK vs. Kurs

Und auch eine Erklärung für die Leser zu Hause, für die das CVA-Spiel mit dem PIK noch nicht begriffen wurde:
Betrachtet man die Struktur des Unternehmens (bei der eine Eigentumsübertragung auf die Kreditgeber stattgefunden hat), so scheint die Frage ob Steinhoff überlebt, eindeutig Ja zu sein.

Die große Frage ist mehr: Inwieweit kann Steinhoff die Verpflichtungen während und am Ende des CVA-Zeitraums erfüllen? Angesichts der Tatsache, dass es für einen (sehr) großen Teil der geliehenen Gelder Sicherheiten gibt, können Sie den Umfang des PIK (PIK Zahlung) näherungsweise bestimmen.

Wie bereits geschrieben, spielt SNH demnächst Tag mit der schwarzen Null im GuV. Die Chance, dass der Cashflow höher ist als die Bewegungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, erscheint mir realistisch. Ich denke daher, dass die Verwässerung letztendlich begrenzt sein wird.
Nur wenn die Gläubiger eine maximale Anzahl von Aktien (PIK-Schulden in Aktien) umtauschen möchten, müssen Sie den Kurs für eine lange Zeit SEHR niedrig halten. Weiß jemand genau, wie der Wechselkurs von Schulden in Aktien bestimmt wird? Dan können wir den Umfang des PIK näherungsweise bestimmen. Um ehrlich zu sein, möchte ich nicht noch einmal Hunderte von Seiten lesen..  

13.12.19 16:03
1

2337 Postings, 4885 Tage busi25Heather Sonn...

13.12.19 16:03
1

3809 Postings, 3444 Tage SanjoZurück aus der Sperre

Long und Plopp
P.S off Topic VW aus dem Weg zum Jahreshoch, wer hätte das gedacht, so ist Börse  

13.12.19 16:17
1

50 Postings, 1702 Tage Xylo@Dirty Jack

Ich glaube es gibt hier einen kleinen Übersetzungsfehler. Es müsste sich eigentlich um eine Sicherungsabtretung und keine Sicherungsübereignung handeln.  

13.12.19 16:19
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8558 Postings, 1961 Tage Dirty JackSteinhoff UK Holdings Ltd

Steinhoff UK Holdings Ltd. hat gestern 2 alte Darlehen, die vom 03. und vom 18. Januar 2018 stammen „befriedigt“ zum 10.12.2019 und zum 12.12.2019 eine neue Sicherungsurkunde über Forderungen veröffentlicht.
In dieser geht es u.a. um:
Tranche A
Facility Agreement means the Tranche A Facility Agreement (as defined in the ‘Project Rushmore Global Tranche A Variation Deed’ dated on or about the date of this deed between, among others, Greenlit Brands Pty Ltd ABN 21 612 890 874 and ANZ Fiduciary Services Pty Ltd ABN 91 100 709 493).
Tranche B
Facility Agreement means the Tranche B Facility Agreement (as defined in the ‘Project Rushmore Global Tranche B Variation Deed’ dated on or about the date of this deed between, among others, Greenlit Brands Pty Ltd ABN 21 612 890 874 and Steinhoff Europe AG).
Transferred Receivables
means the Tranche A Facility Agreement and the Tranche B Facility Agreement (each as amended and/or amended and restated from time to time) in respect of any indebtedness or other rights assigned, novated or transferred (directly or indirectly) to the Grantor by Retail Holdings S.a r.l.

Was dies nun bedeutet und in welchem Zusammenhang dies eventuell mit der vor kurzem begebenen ext. Schuldverschreibung durch die Alteri Blue Group Cayman Ltd an STEINHOFF UK GROUP PROPERTIES LIMITED steht, mit der ein bestehendes internes Darlehen ggü. der Steinhoff UK Holdings Ltd abgelöst werden sollte, muss ich jetzt erst mal überfliegen.
Unterstützung ist wie immer willkommen ;-)
STEINHOFF UK HOLDINGS LIMITED - Free company information from Companies House including registered office address, filing history, accounts, annual return, officers, charges, business activity
 
Angehängte Grafik:
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13.12.19 16:30

3230 Postings, 2263 Tage iudexnoncalculatOfftopic

Trump gerade auf Twitter

The Penalty Tariffs set for December 15th will not be charged because of the fact that we made the deal. We will begin negotiations on the Phase Two Deal immediately, rather than waiting until after the 2020 Election. This is an amazing deal for all. Thank you  

13.12.19 16:46
1

822 Postings, 1638 Tage steinihopeDirty

Das riecht für mich nach Umschuldung (Schritt für Schritt und zu niedrigeren Zinsen), sonst würde das keinen Sinn ergeben.

Eventuell ein Wink mit dem Zaunpfahl, denn ohne Klägereinigung keine Umschuldung. Wissen die neuen Gläubiger eventuell mehr, dass die Einigung nur noch Formsache ist?  

13.12.19 16:50

2480 Postings, 2240 Tage DerFuchs123@ Dirty


Ist bekannt, um welche Summen es dabei geht und an wen bezahlt wurde ?  

13.12.19 16:51
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8558 Postings, 1961 Tage Dirty Jack@Xylo

Das deutsche Recht ist hier nicht so einfach über das Recht, welches für das "English Security Agreement" gilt anzurufen wenden.
Richtig, man muss bei diesen Übersetzungen immer das Rechtssystem mit einbeziehen, und die Sicherungsübereignung bezieht sich auf die Gesellschaftsanteile, die eine englische Steenbok Newco an z.B. einer österreichischen GmbH besitzt.
Hab mal aus einer Rechtsanwaltsseite Einlassungen zum englischen Sicherheitensystem gezogen:
"14.1.4 Sicherungsübereignung
Eine Sicherungsübereignung, wie sie in Deutschland bekannt ist, ist dem englischen Recht unbekannt. Möglich ist aber die Bestellung einer sogenannten „chattel mortgage“. Das ist ein besitzloses Pfandrecht, das durch einen Vertrag bestellt wird, wonach das Eigentum am Sicherungsgut auf den Sicherungsnehmer übertragen wird. Das Eigentum wird mit einer Rückübertragungspflicht für den Fall belastet, dass die gesicherte Forderung ordnungsgemäß erfüllt wird. Weil die Bestellung mit einem umständlichen Verfahren verbunden ist, kommen solche Sicherheiten in England selten vor.
14.1.5 „Pledge“
Ein „pledge“ ist die Überlassung des Besitzes an einem Gegenstand zur Sicherung einer Forderung und entspricht dem deutschen Pfandrecht. Notwendig ist also neben der Sicherungsabrede auch die Übergabe des Gegenstandes. Der Sicherungsnehmer ist berechtigt, das Sicherungsgut nicht nur in Besitz zu nehmen, sondern auch auf eigenes Risiko zu nutzen. Zudem darf er das Recht weiter übertragen. Er kann die Sache auch verkaufen und die gesicherte Forderung aus dem Erlös tilgen, wenn der vereinbarte Rückzahlungstermin verstrichen ist. Sollte vereinbart werden, dass die Sache im Gewahrsam des Sicherungsgebers verbleiben soll, muss die Sache von den sonstigen im Besitz des Sicherungsgebers befindlichen Gegenständen deutlich getrennt warden. Außerdem muss deutlich gemacht werden, dass die verpfändete Sache der Verfügungsgewalt des Sicherungsnehmers unterstellt ist. Das erfolgt normalerweise durch Versiegelung der Räume, die an den Sicherungsnehmer vermietet werden.
14.1.6 „Lien“
Ein „lien“ ist ein Zurückbehaltungsrecht. Es gibt ein „legal lien“ und ein „equitable lien“. Der Unterschied liegt darin, dass ein „legal lien“ nur solange besteht als der Sicherungsnehmer im Besitz der Sache bleibt. Ein „lien“ entsteht normalerweise kraft Gesetzes (so hat z.B. eine Werkstatt ein „lien“ an einem Auto, solange der Eigentümer für die Reparatur nicht bezahlt hat, und ein Anwalt ein „lien“ an den Unterlagen, „deeds“ usw. seines Mandanten, solange seine Abrechnung nicht bezahlt worden ist).
14.2 Personalsicherheiten
14.2.1 „Guarantee“
Eine „guarantee“ ist eine Bürgschaft. Wie eine deutsche Bürgschaft ist eine „guarantee“ eine akzessorische Sicherheit. Die Schuld und die Höhe der Bürgschaft müssen eindeutig bestimmt werden. Wie im englischen Vertragsrecht üblich muss der Bürge für sein Bürgschaftsversprechen eine Gegenleistung erhalten oder die Bürgschaft muss als „deed“ ausgestaltet werden. Um durchsetzbar zu sein, muss die „guarantee“ schriftlich niedergelegt werden oder ein schriftlicher Nachweis ihrer Existenz vorhanden sein. Der Vertrag oder das Schriftstück muss durch den Bürgen unterschrieben sein. Dies bestimmt section 4 des Statute of Frauds 1677. Da es sich um eine akzessorische Sicherheit handelt, kann sich der Bürge auf alle Einreden berufen, die auch dem Hauptschuldner zustehen. Ein Bürge haftet selbstschuldnerisch. Das englische Recht kennt nicht die Einrede der Vorausklage. Die
Haftung ist trotzdem sekundär, da der Gläubiger die Zahlung oder die sonstige Leistung erst vom Hauptschuldner verlangen muss, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann. Leistet der Bürge, so kann er den Hauptschuldner in Regress nehmen.
14.2.2 „Indemnity“
Eine „indemnity“ ist eine Garantie. Eine „indemnity“ ist ein rechtlich selbstständiges Leistungsversprechen (also nicht akzessorisch), wobei der Garant eine primäre Haftung, den Gläubiger schadlos zu halten, übernimmt.
Obwohl eine Garantie im Vergleich zu einer Bürgschaft eine größere Verantwortung darstellt, kann eine formlose Garantie durchgesetzt werden. Zahlt der Garant, geht die Forderung nicht auf ihn über. Die Garantie bleibt bestehen (aufgrund ihrer Abstraktheit). Das Erlöschen der Garantie muss ausdrücklich vereinbart werden."

Fakt ist aber auf alle Fälle, dass diese Gesellschaften, deren Anteile zu 100 % übereignet, verpfändet, abgetreten usw. sind, aus der Steinhoff Bilanz 2017 und 2018 eliminiert wurden.
Man muss eigentlich jedes Share Pledge Agreement einzeln durcharbeiten. Dabei kommen einem dann diese englischen Besicherungsbegriffe "mortgage, land charge, charge, lien, security assignment, security transfer or other security interest securing any obligation of any person or any other agreement or agreement having a similar effect.".
 

13.12.19 16:53
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8558 Postings, 1961 Tage Dirty Jack@Der Fuchs123

Die Höhe der Summe könnte man aus den alten Charge Registrierungen herausrechnen, die sind dort als gesichert aufgeführt, aber leider einzeln.
Wenn ich Zeit habe ;-)  

13.12.19 16:59
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822 Postings, 1638 Tage steinihopeDirty

Wie schon geschrieben, das weiße Häschen wird nach Umschuldung aus dem Zylinder gezogen. Dann tauchen all die sicherungsübereigneten Vermögenswerte wieder in der Bilanz auf und unser EK wird dick positiv sein.

Die neuen Gläubiger stehen schon mit den dicken Geldkoffern bereit ;-)  

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