Heron das zeigt ja ihr letzter post wie wenig sie wissen. Hier spielt das hollaendische recht eine rolle, und zwar steht da nur innerhalb des handels kann ein rechtsanspruch erhoben werden. Das heisst solange die aktieoenere glauben es geht weiter, wird dies auch keiner tun. Das Protokol der ao HV in englischer sprache ist eindeutig, das wort Boerse wird nicht einmal erwaehnt, erklaeren sie das. Ferner gibt es 6 regional Boersen, vier handeln nur auslaendische Unternehmen, wenn sie eine Heimatboerse haben (siehe AGB), allso bleiben zwei Hannover und Duesseldorf, kann jeder per E-mail fragen. Anwort nein bioenergy hat keinem Antragt gestellt (30.11.2012) und zwischen antragsstellung und Handelbarkeit beseht aufgrund von fristen ein minium von 3 Monaten. Eine Nennwert anhebung zu beschliesen ohne grund ist nur ein Alibi. Korekt waere ein beschluss, ( Wir beschliesen die Nennwert erhoehung um am 17.12.2012 an der Boerse ........ ,in diesen Segment zu handel) so macht das keinen sinn. |