Insolvenzantrag wurde eingereicht, nun muss auf die Eröffnung des Verfahrens gewartet werden. Erst dann kann man absehen, was bilanziell verwertbar ist und was das Verfahren für die Aktionäre bedeutet. Wobei inzwischen so gut wie jede Insolvenz der letzten Jahre die Aktionäre hat im Regen stehen lassen. NmM. |