Mit der Dividende sieht das folgendermaßen aus: Der französische Staat erhebt eine Quellensteuer von 18%. Nach dem DBA mit Frankreich werden 15% anerkannt. Das bedeutet für den deutschen Steuerabzug: 10% (weil 15 angerechnet werden) + 5,5% Soli + 9% KIST (bei mir) = 11,45% deutsche Belastung Es ergibt sich also eine Gesamtbelastung in Höhe von 29,45% (weil 18% + 11,45%) Doch das ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Nach dem DBA mit Frankreich werden, wie oben gennant, 15% anerkannt. Das heißt man kann sich 3% vom französischen Fiskus wiederholen. In diesem Fall verändert sich die Gesamtbelastung: 15% (Quellensteuer Frankreich) + 11,45% (Quellensteuer Deutschland mit Soli und KIST) = 26,45% Nun muss jeder für sich entscheiden, ob er sich die 3% zurückholt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Du gibst eine sogenannte Wohnsitzbescheinigung ab. Die muss von deiner Bank und deinem zuständigen Finanzamt unterschrieben sein. Das Ganze erfolgt VOR Dividendenausschüttung. Das heißt, dir werden die 3% gar nicht erst abgezogen. oder 2. Rückerstattung der 3%. NACH dem Abzug der französischen Quellensteuer musst du ein Formular zur Erstattung ausfüllen, genau wie bei der Wohnsitzbescheinigung auch musst du dir das von deiner Bank und deinem Finanzamt unterschreiben lassen. Doch es gibt ein Problem: Die Franzosen wollen, dass du den Erstrattungsantrag oder die Wohnsitzbescheinigung über deine Bank abgibst, das wird Gebühren kosten. Die Franzosen berechnen ebenfalls welche. Daher ist es meist nur bei größeren Anlagebeträgen ratsam, sich die 3% wiederzuholen. Wenn man den Antrag nicht über die Bank stellt, wird er von den Franzosen NICHT anerkannt. Ich hoffe, dass ich erstmal weiterhelfen konnte. |