Seit 2005 ist "First in, first out" auch das standardmäßige Verfahren beim Verkauf von Wertpapieren. Das heißt, bei Teilverkäufen identischer Wertpapiere aus einem Depot werden die zuerst gekauften Wertpapiere auch zuerst wieder verkauft. So kommt die Fifo-Regel beispielsweise zur Anwendung, wenn Aktien desselben Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und später wieder verkauft werden. Bei jedem Teilverkauf werden dann die Aktien veräußert, die bereits am längsten im Depot liegen, und dabei auch zur Steuerberechnung mit dem entsprechenden Kaufkurs berücksichtigt.
Das bedeutet, dass die unterschiedliche Verwahrung uns sogar wie ich noch gelesen habe gesperrte Belegschaftsaktien von dieser Regelung betroffen sind. Wusste ich vor heute auch nicht. Einzig könnte ich mir ein Unterdepot organisieren.
Man lernt nie aus. Danke noch mal. |