@STEINHOFF bei deinemInformationsstand kann ich vertsehen, dass du noch mal aufgestockt hast.
"Alter Buchwert waren ja ca. 50 Cent, und soweit ich weiss, dürfte steinhoff ja keine Aktien unter Buchwert zurückkaufen, daher macht vielleicht 1 Cent Buchwert einen gewissen Sinn. Bitte um Kotrrektur, wenn ich falsch liege, Danke!"
KORREKTUR, du liegst falsch.
Einladung zur HV Seiten 10 und 11 (mit deepl):
".... If the general meeting adopts the relevant resolutions to give effect to the Capital Reduction, the issued capital of the Company will be reduced. .......
(Wenn die Hauptversammlung die entsprechenden Beschlüsse zur Durchführung der Kapitalherabsetzung fasst, wird das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt.)
...... Pursuant to the Dutch Civil Code, it is in principle notallowed to issue shares below par....
(Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch ist es grundsätzlich nicht zulässig, Aktien unter dem Nennwert auszugeben.)..."
Ich sehe keinen Aktienrückkauf, sonder eine Verwässerung als Stossrichtung, deshalb werde ich gegen die Kapitalherabsetzung stimmen.
Bleibt noch das Thema KH auf Grund Verlustverrechnung.
Da ich davon ausgehe, dass sich SH arm gerechnet hat, ist das logischer Weise kein PRoblem für mich (aber Arbeit fürs Rechnungswesen) und dass die Gläubiger den bisher eingefädelten Deal den BAch runter schwimmen lassen glaube ich auch nicht, trotz etwas schwächerem Looting.
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