Oder gibt es im Aktienrecht Vorschriften, dass entsprechende Testate vorzulegen sind? Droht womöglich bei "Nicht Vorlage" ein Delisting oder andere Sanktionen? Dass auf der HV eine Entlastung von Vorstand und AR nur dann qualifiziert erfolgen kann, wenn geprüfte Zahlen vorliegen, versteht sich von selbst, sonst könne ja alles mögliche erzählt werden "IM Himmel ist Jahrmarkt" . Dem Kurs täte es in der Tat wirklich gut, wenn belegt werden kann, dass operativ gutes Geld verdient wird und dieses neben Investionen ins Wachstum auch als Div. an die Eigner ausgeschüttet werden kann. Hoffen wir mal auf baldige positive Zahlen. Weiterhin muss dafür Sorge getragen werden, dass sich eine solche Hängepartie nicht in den nächsten Jahren wiederholt. (hoffentlich sind die Verantwortlichen in China nicht lernresistent). Da muss der AR deutliche Worte sprechen, bzw. wir auf der HV Fraktur reden. |