Berechnung der Grundsteuer

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 30.01.23 21:38
eröffnet am: 24.12.22 11:52 von: Kursrutsch Anzahl Beiträge: 11
neuester Beitrag: 30.01.23 21:38 von: Kursrutsch Leser gesamt: 4832
davon Heute: 5
bewertet mit 0 Sternen

24.12.22 11:58

11012 Postings, 3853 Tage KursrutschWohn Nutzfläche des Gebäudes in qm

Gerade bei der Abgrenzung von Wohnflächen, Nutzflächen und Zubehörräumen kann es zu Fehlern kommen.
Das liegt insbesondere an dem Begriff „Nutzfläche“.

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen.

Wer hier versehentlich Flächen in der Feststellungserklärung falsch deklariert, zahlt unter Umständen am Ende eine zu hohe Grundsteuer.
Das gilt es natürlich zu vermeiden.

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/...2520oder%2520Heizungsraum  

24.12.22 13:34
2

619 Postings, 916 Tage Zeitungsleser74Gebäude mit Abbruchabsicht?

Gibt es eine Vergünstigung, wenn man in einem Abbruchgebäude haust? Spätestens 2075 will ich die Bruchbude abreißen lassen.  Das Grundstück ist im aktuellen Zustand für steuerliche Zwecke eher als Unland einzustufen.

§ 45 BewG
(2) Unland wird nicht bewertet.  

24.12.22 15:26

11012 Postings, 3853 Tage KursrutschAbbruch erst 2075 ?

hoffentlich  kommt das irre Butler-Abbruchunternehmen nicht schon früher!
 

24.12.22 19:45

11012 Postings, 3853 Tage KursrutschGrundsteuererklärung: Auch Unternehmer müssen

27.12.22 17:27

11012 Postings, 3853 Tage Kursrutschgeschafft

Grundsteuererklärung ist erledigt
und das ohne
teueren Steuerberater zu belästigen

 

01.01.23 11:51

11012 Postings, 3853 Tage KursrutschBezugsfertigkeit - wann ist ein Haus oder

01.01.23 12:02

15878 Postings, 2889 Tage nixfärstehnZeitungsleser #4

Wo trägt man denn, in der "Berechnung der Grundsteuer" Abbruchsabsichten ein?     :)))

 

   Antwort einfügen - nach oben