19.12.2008 - Durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes wird der Gewinn von Stada durch einen einmaligen Sondereffekt offenbar belastet werden. Das Gericht urteilte im Patentstreit um ein Produkt mit dem Wirkstoff Olanzapin gegen Stada. Man hat eine vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichtes damit aufgehoben. Stattdessen hat ein Erstanbieter das Patent noch bis 2011.
Seit November 2007 hatte eine Stada-Tochter den Wirkstoff als Generikum vermarktet. Im laufenden Jahr betrug der Umsatz mit diesem Generikum weniger als 0,5 Prozent des Gesamtumsatzes von Stada. Dennoch gibt das Unternehmen eine Gewinnwarnung heraus. Der Konzerngewinn wird demnach eventuell nicht so hoch ausfallen wie im Vorjahr. Damals lag er bei 105,1 Millionen Euro. Bisher wollte das Unternehmen diesen Gewinn klar verbessern.
Für die Zukunft sieht das Unternehmen hingegen kaum Veränderungen beim Ausblick durch die jüngste Entscheidung. Man erwartet für die kommenden Jahre ein klares Umsatz- und Gewinnwachstum. |