rassistischer Ausdruck ist, kann KEIN Beleg für eine rechtsradikale Handlung sein.
Schade, dass auch ich das gestern nicht gesehen habe!
Klar ist Farbige ein Opfer, dass schlimme Gewalt angetan worden ist , die Täter stehen ja nun auch vor Gericht, und werden abgeurteilt.
Doch, in diesem Kontext muss man berücksichtigen, dass der Anfang des Streites eben von dem Farbigen aus ging. Die Handlungen der Täter, haben nicht deshalb stattgefunden, oder eher, weil derjenige ein Farbiger war, snodern, weil sich sich "angemacht" gefühlt haben.
Eine Sache unter Betrunkenen, die sich nicht in der Gewalt haben - und klar ist eine strafrechtliche Verantwortung. Aber auch eine gewisse Mitverantwortung des Farbingen. Ganz Gewiss hat er das nciht verdient, und es ist ihm grosser Schaden zugefügt worden, er war ja wohl auch in Lebensgefahr. doch das Ganze hat er mitveranlasst, indem er sich auf diese Auseinnadersetzung eingelassen hat!
Die Aussage "Nigger" auch mehrmals hat hier nichts mit Rechtsreadikal zu tun. Die Täter wollten das Opfer herabsetzen , beschimpfen mit Worten.
Beispielsweise, wäre ein Deutscher, der einen kurzen bloden Haarschnitt hat, auch von türkischen jungen Männern, die meinen sie hätten das Recht ihn zusammen zu schlagen , auch mit "Dreckiger Nazi" oder auch, so eben bei türkischen Mengen mit "Hursensohn" beschimpft worden. Hierin, eine Herabsetzungen, von Prostituierten zu sehen, und zu meinen diese würden von türksichen Jungen Männern zusammengeschlagen ist falsch! |