EUGH WIDERSPRICHT VERFASSUNGSGERICHT
In der Praxis hat die EZB dieses OMT-Programm zudem gar nicht genutzt - allein die Ankündigung reichte, um die Eurokrise abzumildern. Doch über das OMT-Programm hinaus gibt der Luxemburger Gutachter die Linie vor, welche Möglichkeiten die EZB in ihrer Geldpolitik grundsätzlich hat.
Der EU-Gutachter kommt somit zu einem anderen Schluss als das Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2014 entschieden hatte, die EZB habe mit diesem sogenannten OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten.
EUGH WIDERSPRICHT VERFASSUNGSGERICHT
Geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie". Fast 12 000 weitere Kläger schlossen sich an.
Nach Ansicht des Luxemburger Gutachters Pedro Cruz Villalón muss das Programm der EZB bestimmte Regeln befolgen. So dürfe die Notenbank mit solchen Maßnahmen nicht die Haushalte der Euro-Staaten mit der Notenpresse finanzieren (Verbot der monetären Finanzierung) und müsse den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten. Ihr Handeln müsse sie genau begründen. Zudem müsse sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalten.
GERICHTE SOLLTEN BEI EZB ZURÜCKHALTUNG ÜBEN
Nach Ansicht des Gutachters kann die EZB mit dem Ankauf von Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten durchaus ein Ziel ihrer Währungspolitik erreichen. So könne die EZB damit die Zinsaufschläge für diese Anleihen senken, was den Staaten "eine gewisse finanzielle Normalität" wiedergeben könne.
Sollte die EZB das OMT-Programm tatsächlich anwenden, müsse sie dies unter zeitlichen Umständen tun, "die tatsächlich die Bildung eines Marktpreises für die Staatsschuldtitel ermöglichen", mahnt der Gutachter. Er spricht der EZB zudem ein weites Ermessen in ihrem Handeln zu. Die Gerichte müssten die Kontrolle der EZB-Aktivitäten "mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung" vornehmen. |