Diesel-Nachrüstfilter - Schutz vor unwirksamen Partikelfilter
15 Oktober, 2007
Um im Markt für Partikelfilter für die Pkw-Nachrüstung künftig die Spreu vom Weizen zu trennen, hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend unabhängige Funktionsüberprüfungen aller angebotenen Systeme und regelmäßige Wirksamkeitskontrollen im Rahmen der routinemäßigen Abgasuntersuchungen (AU) anzuordnen.
Deutsche Umwelthilfe fordert von Regierung "wirksamen Schutz vor unwirksamen Partikelfiltern" Deutsche Umwelthilfe fordert Ausweitung des Vertriebsverbots auf alle baugleichen Systeme und umfassende Rückrufaktion - Unabhängige Funktionsprüfungen und regelmäßige Wirksamkeitstest bei der Abgasuntersuchung (AU) sollen Betrugssysteme in Zukunft von vornherein vom Markt fernhalten
Um im Markt für Diesel - Partikelfilter für die Pkw-Nachrüstung künftig die Spreu vom Weizen zu trennen, hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend unabhängige Funktionsüberprüfungen aller angebotenen Systeme und regelmäßige Wirksamkeitskontrollen im Rahmen der routinemäßigen Abgasuntersuchungen (AU) anzuordnen. Nur so könne verhindert werden, dass "der steuerlich geförderte Nachrüstmarkt auch in Zukunft mit Betrugssystemen überschwemmt wird, die letztlich nur geeignet sind, die Anstrengungen zur Eindämmung der Feinstaubbelastung in unseren Städten zu diskreditieren", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Gleichzeitig verwies die DUH darauf, dass die auch von den Autoherstellern empfohlenen Markensysteme die gesetzlichen Filterwirksamkeiten klar erreichen. Die Halter von Diesel-Pkw seien aufgefordert, ihre Fahrzeuge entsprechend nachzurüsten, auch um künftigen Fahrverboten in den Innenstädten vorzubeugen.
Die Umweltorganisation reagierte mit ihren Vorschlägen auf das am vergangenen Freitag vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) amtlich verhängte faktische Einbauverbot von fünf Diesel-Filtersystemen der Firma GAT, das eine Vielzahl von Pkw-Modellen betrifft (s. Tabelle am Ende dieser Pressemitteilung). Die DUH, die erstmals vor zwei Monaten Ergebnisse von TÜV-Prüftests zur mangelhaften und teilweise katastrophal schlechten Partikelfilter - Wirkung bestimmter Nachrüstsysteme öffentlich gemacht hatte, warf den zuständigen Bundesministerien für Verkehr und Umwelt Zögerlichkeit und schwere Versäumnisse beim Aufspüren von Billig- und Betrugsfiltern vor. Erste Hinweise auf "Filter, die nicht filtern" habe es schon im Herbst 2006 gegeben.
Die DUH wies darauf hin, dass laut KBA bisher nur die Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für fünf Systeme der Firma GAT erloschen seien, bei denen offensichtlich die ursprünglich geprüften Systeme nicht mit denen übereinstimmten, die am Markt angeboten wurden. Der TÜV Hessen hatte bereits im Juli 2007 bei Prüfungen festgestellt, dass die Firma GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um den zuvor festgestellten viel zu hohen Abgasgegendruck abzubauen. Der hohe Druck kann laut TÜV Motorkomponenten gefährden. Infolge der nicht genehmigten Veränderung habe sich jedoch die Filterleistung erwartungsgemäß weiter verschlechtert. GAT hatte die auf Druck des KBA erfolgte Rückgabe der entsprechenden ABEs in der vergangenen Woche zunächst mit einem "Formfehler" bei der Beantragung der Typengenehmigung zu verschleiern versucht.
"Für uns ist wichtig, dass nicht nur diese offensichtlichen Betrugsfilter sofort vom Markt verschwinden, sondern auch alle weiteren Systeme, die die gesetzlich vorgeschriebene Filterwirkung nicht erreichen", sagte Resch. Darüber hinaus müsse das KBA klarstellen, dass auch alle mit den GAT-Betrugsfiltern baugleichen Systeme, die zum Beispiel von Tenneco Automotive Deutschland GmbH/ Walker Abgassysteme vertrieben werden, nicht mehr verkauft und nachgerüstet werden dürfen.
Für die DUH sei außerdem eine umfassende Rückrufaktion aller bis zu 60.000 inzwischen eingebauten Betrugssysteme, die die gesetzliche Filterwirksamkeit verfehlen, "zwingend erforderlich". Resch: "Sowohl die Halter von Diesel-Pkw, die die Filter in gutem Glauben haben einbauen lassen, als auch die von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürgerinnen und Bürger brauchen wirksamen staatlichen Schutz gegen unwirksame Dieselfilter." Der DUH-Bundesgeschäftsführer erinnerte daran, dass manche der so genannten Filter wegen der "latenten Verstopfung", die sie verursachen, nicht nur mangelhaft filtern, sondern darüber hinaus die Motoren gefährden und den Kraftstoffverbrauch erheblich erhöhen. Ausdrücklich wies Resch auf die indirekten Wirkungen hin, die eine dauerhafte Förderung zigtausender minderwertiger Nachrüstfilter mit Steuergeldern auslösen würde. Die Bereitschaft der Bürger, sich an der Filternachrüstung oder anderen Maßnahmen gegen die hohe Feinstaubbelastung zu beteiligen, hänge unmittelbar vom Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der nachgerüsteten Filter ab, prophezeite Resch.
Den zuständigen Ministerien warf der DUH-Geschäftsführer vor, sie hätten Hinweise auf offene Partikelfiltersysteme mit katastrophal schlechter Filterwirkung viel zu lange nicht ernst genommen. Erste Testergebnisse zu mangelhaften Filtern der Firma GAT seien dem Bundesumweltministerium (BMU) bereits im Oktober 2006 bekannt gewesen. Anfang November 2006 habe die DUH gegenüber dem zuständigen Abteilungsleiter erstmals schriftlich ihre Besorgnis geäußert und erfolglos um Einsicht in die dem BMU vorliegenden Laboruntersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) gebeten. Im Februar 2007 beantragte die DUH daraufhin die formale Einsichtnahme nach dem Umweltinformationsgesetz. Im März 2007 erfuhr die DUH von weiteren alarmierenden Tests von GAT-Systemen, die der TÜV Hessen im Auftrag der Werkstattkette ATU durchgeführt hatte.
Nachdem die DUH wegen fortgesetzter Verzögerung der Entscheidung über das Informationsbegehren mit einer Klage gedroht hatte, erklärte das Umweltbundesamt zunächst Mitte April 2007, die Untersuchungsergebnisse an die DUH herausgeben zu wollen. Da diese Ankündigung auf Weisung des Umweltministeriums später zurückgenommen wurde, erhob die DUH Ende Mai 2007 "Untätigkeitsklage" gegen die Bundesrepublik Deutschland und klagte auf Herausgabe der entsprechenden Prüfergebnisse. Während zwischenzeitlich bis zu 60.000 Nachrüstfilter mit mangelhafter oder katastrophal schlechter Wirksamkeit in Diesel-Pkw installiert wurden, verweigern die Behörden nach wie vor unter Hinweis auf den "Schutz der noch nicht abgeschlossenen ressortinternen Fachdiskussion" (Wortlaut des Bescheids vom 3. Juli 2007) die Offenlegung der Daten.
Eine offizielle Überprüfung unter Verdacht geratener Partikelminderungssysteme durch das dem Bundesverkehrsministerium unterstellten Kraftfahrtbundesamt (KBA) sei schließlich erst veranlasst worden, nachdem die DUH Anfang August ihr zugänglich gemachte alarmierende Ergebnisse von Vergleichstests veröffentlicht hatte, die Autohersteller und Teilhändler beim TÜV Süd, dem TÜV Hessen und bei anderen unabhängigen Prüflabors veranlasst hatten. Allerdings sind auch die Ergebnisse der seit nunmehr acht Wochen laufenden amtlichen Überprüfungsuntersuchungen bisher für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. "Es geht um Partikelfilter - Minderungssysteme, die inzwischen bei sieben unabhängigen Vergleichstests durchweg schlecht abgeschnitten haben. Die Bürger haben ein Recht auf Einsicht in die Testergebnisse. Wir haben kein Verständnis dafür, dass Partikelminderungssysteme, deren mangelhafte Filterwirkung schon mehrfach bestätigt worden ist, fortdauernd weiter vertrieben und eingebaut werden können", so Resch.
Die DUH fordert als Reaktion auf das Desaster der Billig- und Betrugsfilter, dass
- künftig alle zur Zulassung eingereichten Systeme - über die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen hinaus - einer unabhängigen Funktionsüberprüfung unterzogen werden,
- hierzu neben der hochkomplexen existierenden Prüfvorschrift, bei deren Anwendung eine Nachprüfung bis zu drei Monate in Anspruch nimmt, ein einfacherer Funktionstest definiert wird, der eine rasche Reaktion auf entsprechende "Verdachtsfälle" ermöglicht,
- künftig regelmäßig Wirksamkeitstests der im Markt befindlichen Partikelminderungs-systeme im Rahmen der routinemäßigen Abgasuntersuchung (AU) erfolgen.
Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gelöschte Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) von Partikelminderungssystemen des Herstellers GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck
Nr. der Allgemeinen Betriebs- Verwendung für erlaubnis
17070 Mercedes C/E 200/220 CDI, C/E 270 DI S/E 320 CDI
17114 Opel Astra/Corsa/Frontera/ Meriva/Omega/Signum ... Vectra/Zafira
17117 BMW 325d/330D/525D/530D u.a./Mini/ OpelOmega-B 2.5 ltr./Toyota Yaris
17118 Audi A2/A3/A4/A6/A8 Ford Galaxy/Seat/ Skoda div. VW Polo/Golf IV/T4/ T5/Lupo/Beetle/Sharan/Vento/ Passat (nur 2,5 ltr.)/LT u. a.
http://www.kfz-auskunft.de/news/2418.html
PartikelfilterKleine Zahl an Nachrüstungen
test 10/2007
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe, DUH, stehen in 69 deutschen Städten Fahrverbote für ungefilterte Dieselautos unmittelbar bevor. Um so erstaunlicher ist, dass bisher nur knapp drei Prozent der Diesel-Pkw (etwa 250 000 von rund neun Millionen) mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden.
Die DUH verweist auf einen Test vom Tüv Süd, bei dem Nachrüstfiltern von HJS, Twintec und Audi/VW eine sehr gute Reinigungswirkung von 48 bis 70 Prozent attestiert wurde. Allerdings gibt es auch Modelle, wie das Bosal-System oder den Gat-Eurokat, die die vorgeschriebene Partikelminderung von 30 Prozent nicht erreichten.
http://www.test.de/themen/auto-verkehr/meldung/...er/1577799/1577799/
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Gruß KTM 950 |