Antwort: "Wir erhielten die Rückantwort der Baader Bank, dass diese nach erfolgter Klärung mit ihrer Compliance-Abteilung und der Abwicklungsstelle in diesem Fall nicht tätig werden kann. Der Grund für die eingeleiteten Sanktionen der Evraz PLC ist unter anderem, dass das Unternehmen in Sektoren von strategischer Bedeutung für die russische Regierung tätig ist.
Folgende Stellungnahme erhielten wir:
Es ist verboten, Russische Aktien (sowie ADR und GDR) unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handelt, wenn sie unter Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen."
Bin mir ziemlich sicher, dass bei rechtlicher Pruefung die Sanktionskarte hier nicht standhalten duerfte. Schliesslich bin ich trotz allem weiterhin noch beteiligt am Unternehmen - daher auch meine Entscheidung wie "meine" Unternehmensteile erfasst werden. Vorallem auch, da ich ueberhaupt keinerlei Anschreiben von meinem Broker bzgl. der Problematik erhalten habe und erst selbst taetig werden musste.
Aber letztlich auch total egal, mit der kurzen Frist ist sowieso nur noch Aussitzen angesagt... |