" Zitat von traderchampion2000wir sollten uns lieber auf bebra konzentrieren.
- und die unbequemen Fakten ausblenden? Was passiert denn, wenn es einen Haftungsdurchgriff auf die Envio AG gibt? Was passiert dann mit den Bebra-Aktien, die der Envio AG gehören? Ich finde, dass das durchaus relevant sein kann für Bebra."
"Deiner Beurteilung der Rechtslage bei einem Haftungsdurchgriff kann ich nicht folgen, traderchampion. Dass die Konzernmutter "selbst nichts gemacht hat" ist hier m.E. unerheblich.
Um ein Konzernunternehmen für ein anderes beherrschtes Unternehmen für die eingegangenen Verbindlichkeiten haftbar zu machen, muss grundsätzich eine Vereinbarung in Form eines Schuldbeitritts, einer Garantieübernahme, einer Bürgschaft oder einer Patronatserklärung vorliegen. Das ist möglicherweise hier nicht der Fall. ABER: wie so oft im deutschen Recht gibt es Ausnahmen und die betreffen vor allem die Umwelthaftung, und um die geht es hier (Verseuchung von Menschen und Umwelt mit PCB aufgrund grober Fahrlässigkeit). Dies ist hier besonders deshalb relevant, weil die AG vollen Einfluss auf die GmbH hatte. Besonders zu beachten sind hier die personellen Verflechtunge (Dr. Neupert).
Zitat: "Betriebsbezogene Weisungen des herrschenden Unternehmens führen immer zu einer Mitinhaberschaft dieses Unternehmens, wenn sie hinsichtlich ihrer Dauer und Intensität dazu führen, dass über die Verwendung der Anlage bzw. der Art und Dauer des Betriebs der Anlage tatsächlich mitbestimmt wird". Das würde ich hier bejahen. (Ossenbühl: Umweltgefährdungshaftung im Konzern)
Heisst für mich: so lange der Envio-Fall rechtlich nicht wasserdicht abgeschlossen ist, würde ich die Finger von der Bebra-Aktien lassen. Von den ganzen anderen fragwürdigen Punkten mal ganz abgesehen." |