grundsätzlich zählt die Einfache Mehrheit (es gibt auch Ausnahmen, aber für dieses Beispiel zu vernachlässigen).
Für die Beschlussfähigkeit muss die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Derzeit sind das bei 630 Mitgliedern 316 Mitglieder. Diese müssen da sein, damit ein Beschluss gefasst werden kann. Wenn für diesen Beschluss die einfache Mehrheit ausreicht, dann müssten mindestens 159 Mitglieder dafür stimmen. Das sind bezogen auf die Gesamtzahl 630 natürlich weit weniger als die Hälfte. Das ist aber egal, weil der Bundestag beschlussfähig war (mehr als die Hälfte der Mitglieder war da).
So ist das hier auch. Die Hälfte der Aktionäre muss "dabei" sein, damit die Abstimmung gültig wäre. Das geschieht uber die Share-Anzahl. Mindestens die Hälfte muss repräsentiert sein. An dieser Grenze hapert es noch. Sobald die 50% erreicht sind, ist das Abstimmungsergebnis gültig. Es würde ausreichen, wenn sich mehr als die Hälfte für den Merger und RS ausspricht. Diese Hürde ist jetzt schon genommen, da sich nach letzter Meldung weit über 80 oder 90% der angegebenen Stimmen dafür aussprechen (hab die genauen Werte nicht mehr im Kopf). |