unter Berücksichtiugung, dass die vorangegangenen Beiträge der Wahrheit entsprechen:
die von Säckchen losgelassene Meldung wäre falsch, weil dort explizit behauptet wird, der Bundesgerichtshof -hat- entschieden, der Insolvenzverwalter der Achterbahn müsse die 1,2 Mio bekommen. Wie Du mitteilst wurde nur bestätigt, dass ein Revisionsverfahren zugelassen wurde (ist aber schon länger bekannt)..
Insoweit muss ich persönlich Tifflor recht geben und es handelt sich m.E. definitiv bei der angebl. Ad-hoc Meldung um einen Betrug, wenn der Schreiber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat.
Ersatzweise kann man denjenigen privatrechtlich belangen, da er -unter Vorspiegelung falscher Tatsachen- zu einem Wertpapiergeschäft geraten hat und seine Verluste entsprechend einklagen. Zuzüglich entsprechender Verluste, hätte man ein anderes lukratives Aktiengeschäft getätigt...
Fazit: es ist klar, dass hier im Forum die ein oder andre Nicklichkeit und auch exorbitante Empfehlungen gemacht werden. Die Energie, die eine solche als professionelle Ad-hoc Meldung getarnte falsche Darstellung der Tatsachen den Leser zu einem effizienten Vermögensverlust treiben könnte finde ich persönlich schon erschreckend...
Bis der BGH eine Entscheidung trifft wird es wohl 2009, wenn kein Eilantrag gestellt wurde..Heute wurde seitens BGH keine Pressemitteilung über einen solchen Fall erausgegeben...
Man darf gespannt sein ob sich das Säckchen nochmal meldet.
Dieser Beitrag gilt allen Lesern, um an deren Selbstrecherche zu appelieren bevor sie einen Zock wagen... |