| | | | BAHNBRECHENDES URTEIL
BGH beendet den Dialer-Wahnsinn
Wer sich unwissentlich einen Dialer "fängt", befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, braucht die Rechnung nicht zu bezahlen. Das Urteil beendet faktisch die Abzocke mit Dialer-Software im Internet, denn kaum jemand entscheidet sich willentlich zur Installation eines Dialers.
Schlechte Zeiten für die Dialer-Mafia: Erst schränkte ein Gesetz die Minutenpreise für "Mehrwertdienste" ein, dann kam die Registrierungspflicht für Dialer und nun noch das - ein Urteil, das die große Abzocke künftig verhindern könnte. Unter dem Aktenzeichen III ZR 96/03 befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass man Gebühren für Dialerdienste, die man nicht bewusst in Anspruch genommen hat, nicht bezahlen müsse. Die Bedingung: Die Dialereinwahl müsse automatisch durch ein eingeschmuggeltes Programm geschehen.
Das aber dürfte für die bei weitem meisten "Mehrwertdienste" gelten, die per Dialer über das Internet angeboten werden. Ihre Betreiber sitzen - zumindest offiziell - oft im Ausland, denn die Abzocke funktioniert grenzüberschreitend. Manche versprechen eine Dienstleistung und installieren stattdessen eine Einwahlsoftware, die fortan die Telefonkosten in astronomische Höhen treibt, manche fragen erst gar nicht: Bei ihnen kommt der Dialer "huckepack", ob man will oder nicht. Wer heute im Web etwa nach Hausaufgaben-Hilfen, Kochrezepten oder Witzsammlungen sucht, kommt kaum am Dialer vorbei: Das Web ist regelrecht verseucht. Oftmals führt das Anklicken eines "Nein, ich will das nicht"-Buttons erst zur Installation.
Das kann auch das Urteil des BGH nicht ändern - aber es macht die Abzocke für die zahlreichen Trickbetrüger weniger attraktiv. Bisher konnten die sich darauf verlassen, ihre "Kunden" über die Telekommunikationsunternehmen auszunehmen, die die oft astronomischen Summen für sie eintrieben. Das ist jetzt vorbei: Der 3. Zivilsenat des BGH sprach hier deutlich Recht. Der Kunde sei auch nicht verpflichtet, vorsorglich Abwehrmaßnahmen gegen Dialer zu treffen.
Das BGH wies mit seinem Urteil den Revisionsantrag eines Telefonunternehmens zurück, das in der Vorinstanz mit einer Klage auf Zahlung von rund 9.000 Euro Verbindungsentgelt gescheitert war. Die horrenden Telefonrechnungen liefen auf, weil ein Dialer die Einstellungen auf einem PC so verändert hatte, dass Verbindungen zum Internet nur noch über eine 0190-Nummer hergestellt wurden.
Vortäuschung falscher Dienstleistungen
Der Dialer gelangte durch einen Trick auf den Computer. Der Sohn der Beklagten hatte beim Surfen im Internet eine Datei heruntergeladen, die die schnellere Datenübertragung versprach. In Wirklichkeit enthielt die Datei einen Dialer. Die von ihm bewirkten Veränderungen in dem PC bestanden auch dann noch weiter, als die Datei gelöscht worden war. Die Manipulation war bei normaler Nutzung des Computers nicht bemerkbar.
Dem vom BGH bestätigten Urteil der Berufungsinstanz zufolge hat das Telefonunternehmen nur Anspruch auf ein Entgelt, wie es bei einer normalen Verbindung mit dem Internet angefallen wäre. Die Richter erklärten, das Unternehmen müsse sich das Vorgehen des Inhabers der 0190-Nummer anrechnen lassen. Die Beklagte habe einen Schadenersatzanspruch, der gegen die Telefongebühren aufgerechnet werden müsse. Die Rechnung müsse so sein, als ob der Dialer nicht installiert gewesen wäre.
Eine kleine Watsche für die Telefon-Anbieter
Da der Vertrag über Bereitstellung und Nutzung des ISDN-Anschlusses nicht auf derartige Fälle eingeht, bediente sich der BGH-Senat der "ergänzenden Vertragsauslegung". Er zog eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sowie sinngemäß den Paragrafen 16 Absatz 3 Satz 3 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) heran.
Danach muss ein Kunde nicht für die Nutzung seines Telefonanschlusses durch andere zahlen, wenn er diese nicht zu vertreten hat. Das Gericht erklärte, in einem solchen Fall müsse das Telefonunternehmen das durch Missbrauch von 0190-Nummern entstehende Risiko tragen, denn schließlich kassiere es ja auch einen Teil der teuren Gebühren. | |