BGH-Urteil zu Eigenbedarfskündungen

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eröffnet am: 22.05.19 15:13 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 1
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14559 Postings, 6451 Tage NurmalsoBGH-Urteil zu Eigenbedarfskündungen

Bei Eigenbedarfskündigungen dürfen Gerichte nicht pauschal urteilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen einen Gutachter heranziehen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner Gesundheit mit ärztlichem Attest geltend macht.

Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben zwei Urteile auf, in denen Gerichte aus BGH-Sicht nicht gründlich genug geprüft hatten. In einem Fall war ein Familienvater mit seiner Revision erfolgreich, der für seine Berliner Wohnung Eigenbedarf angemeldet hatte (Az. VIII ZR 180/18). Im zweiten Fall entschied der BGH zugunsten von zwei Mietern einer Doppelhaushälfte in Kabelsketal in Sachsen-Anhalt (Az. VIII ZR 167/17).

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https://www.focus.de/finanzen/recht/...nauer-pruefen_id_10745981.html
 

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