Ebay- Problem, was es alles gibt !

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neuester Beitrag: 18.04.03 14:29
eröffnet am: 17.04.03 21:13 von: Loepi Anzahl Beiträge: 20
neuester Beitrag: 18.04.03 14:29 von: blindfish Leser gesamt: 2138
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17.04.03 21:13

680 Postings, 8892 Tage LoepiEbay- Problem, was es alles gibt !

Hallo,
habe gestern einen PC bei Ebay ersteigert, einen von 9
gingen alle schnell weg um 239€, die Auktion wurde ordnungsgemäß
beendet nachdem der letzte gekauft hatte.

 http://cgi.ebay.de/ws/...ViewItem&category=30289&item=3413710142&rd=1
Artikelnummer 3413710142
Heute morgen bekam ich auch eine Auftragsbestätigung der Lieferfirma
zugemailt.

Heute nachmittag bekam ich folgende Mail der Anbieterfirma:(ich kopiers mal rein)


Sehr geehrter Ebay-Kunde,

vielen Dank für Ihr Kaufinteresse an unseren Angeboten. Leider ist uns
bei dem Artikel Ihres Interesse ein Fehler unterlaufen, aufgrund dessen
das Angebot nicht korrekt und unverhältnismässig war. Bei diesem Angebot
ist für den genannten Preis kein TFT-Display und kein MultimediaSet
enthalten.

Gerne möchten wir Ihnen diesen Artikel dennoch anbieten.

Folgende Preise sind korrekt für dieses Angebot:

PC-System:                    239,00 Euro
15" TFT Display:              299,00 Euro
MultimediaSet:                 29,00 Euro
-------------------------------------------
Gesamtpreis:                  567,00 Euro
SONDERRABATT:                  59,00 Euro
-------------------------------------------
Ihr Preis für dieses Angebot: 508,00 Euro zzgl. Versand.

Alternativ das Angebot mit einem 17" Monitor:

PC-System:                    239,00 Euro
17" Monitor:                  129,00 Euro
MultimediaSet:                 29,00 Euro
-------------------------------------------
Gesamtpreis:                  397,00 Euro
SONDERRABATT:                  17,00 Euro
-------------------------------------------
Ihr Preis für dieses Angebot: 380,00 Euro zzgl. Versand.



Tja, nichtmal bei Sofortkaufangeboten kann man
sicher sein ein Schnäppchen zu machen.
Hinzukommen sollen noch 25 € für Computerlieferung
und andere Teile separat nochmal extra Geld.


Würdet Ihr auf einer Lieferung zum Auktionspreis bestehen?


M.f.G. aus dem Schwabenland
     Löpi
 

17.04.03 21:16

10683 Postings, 8989 Tage estrichJa

der Fehler leigt bei Ihnen, allerdings wäre ich zu faul die Sache zu verfolgen.  

17.04.03 21:20
1

4428 Postings, 8468 Tage ArbeiterSchick ihm einen Virus, da hast Du mehr von. o. T.

17.04.03 21:36

5501 Postings, 8201 Tage teppichrechtlich gesehen sind die zur lieferung verpflich

tet.

ich würde denen 'ne unmißverständliche aber höfliche mail schreiben, in der steht, das
ein rechtverbindlicher kaufvertrag zustande gekommen ist und ich auf lieferung bestehe,
andernfalls würde ich mir weitere rechtliche schritte vorbehalten.

zwischen angebotseinstellung und auktionsende hatte der verkäufer ausreichend zeit das angebot zu streichen oder zu korrigieren...

ich erinnere mich an einen pkw-verkauf bei ebay, bei dem ein neuwagen (ganz neu) zum halben neupreis an einen studenten ging. der verkäufer weigerte sich zu liefern. es gab eine gerichtsverhandlung und er mußte liefern. das gericht begründete das urteil damit, daß er bewußt den startpreis zu niedrig angegeben hatte und damit rechnen mußte zu einem niedrigen preis zu verkaufen...

das urteil kann mann bestimmt irgendwo aufstöbern und als untermauerung mit angeben, sowas wirkt wunder...



MfG Teppich (immer schön draufbleiben)  

17.04.03 21:43

13475 Postings, 9067 Tage SchwarzerLordMach Druck.

Und zwar direkt mit dem Anwalt drohen, sonst kapieren die das nicht. Ich denke, so was passiert aus Vorsatz, nach dem Motto "Wir versuchen die Leute mal reinzulegen, mal schauen wieviel wir tatsächlich beliefern können". Also richtig in die Vollen gehen.  

17.04.03 21:43

5501 Postings, 8201 Tage teppichhab's gefunden...

guckst du hier...

http://www.chip.de/news/c_news_8818487.html

da gings um fast 60.000 mark, da wirds für 300 euro wohl auch gelten.

MfG Teppich (immer schön draufbleiben)  

17.04.03 21:47

764 Postings, 7791 Tage bowmoreImmer feste druff!!

Ich kann Teppich nur beipflichten - droh mit einem Anwalt, da habe ich auch schon
gute Erfahrungen gemacht.

Halt uns mal auf dem Laufenden!

Bowmore  

17.04.03 21:53

13451 Postings, 8621 Tage daxbunnyder hat sich wirklich vertan.

in seinen anderen auktionen hat er es richtig drin. somit kann er sich nicht rausreden - war ein fehler von ihm und somit ist das geschäft rechtskräftig

gruss db  

17.04.03 21:57

1274 Postings, 8589 Tage roumataEr muß liefern!

Sollte er nicht liefern und von dir und den anderen eine niederschmetternde Bewertung bekommen, schadet er sich ganz schön heftig.
Klasse, da hast du ein richtiges Schnäppchen gemacht.
Für den TFT gebe ich dir 100€!  

17.04.03 22:00

1274 Postings, 8589 Tage roumataIch kenne solche

Ja, ich kenne solche Ebayianer!!
Genau so wie die Portostrecker und Leerkarton-Verkäufer.
 

17.04.03 22:02

5241 Postings, 8576 Tage Nobody IIDranbleiben

drohe damit, dass du es Ebay anzeigst. Weiterhin hat er ein rechtlich bindendes Angebot abgegeben (§145 BGB). Tritt er davon zurück, ist er zum Schadensersatz verpflichtet und der Schadensersatz sieht derart aus, dass du das System wo anders kaufst und er es bezahlt.

Ich würde darauf hinweisen, dass sein Angebot nach BGB verbindlich ist. Das Ebay die Möglichkeit bietet Auktionen zurückzuziehen. Dies hat er nicht wahrgenommen. Damit hat er fahrlässig gehandelt. Diese Fahrlässigkeit hat er nun selbst zu verantworten.



Gruß
Nobody II  

17.04.03 23:45

35 Postings, 7932 Tage Fatalist242....

...schonmal was von Nichtigkeit gehört?! - Der Kaufvertrag ist wegen Irrtums nichtig. Was anderes wäre es, wenn es wie damals bei dem 60.000,- DM Fahrzeug zu einem Endpreis durch reguläres Bieten gekommen wäre. Das ist hier aber nicht der Fall. Hier hat der Käufer ´nen festen Sofort-Kaufen-Preis festgelegt und sich dabei (bzw. in der Auktionsbeschreibung) vertan.
Sollte mich wundern, wenn er liefern müßte.
Aber schreib mal bitte, wie die Sache ausgeht. Ich hatte selbst mal ´ne Auktion per Sofort-Kauf für 1,- EUR erworben und konnte da wegen Irrtums des Verkäufers keine Lieferung erzwingen. Der Auktionswert betrug dabei ca. 300,- EUR.

gruß, Fatalist242  

18.04.03 10:28

5501 Postings, 8201 Tage teppichnachdem er den artikel eingestellt hat,


bekommt er eine bestätigung per mail, in der nochmals alles drinsteht.
ist schon auffällig, daß er's erst bei lieferung bemerkt...

ich sehs wie SchwarzerLord, die versuchen es, bei vielen klappts!



MfG Teppich (immer schön draufbleiben)  

18.04.03 11:25

397 Postings, 8468 Tage Mc Duckwas habt ihr denn gegen meine

geschäftspraktigen?

hä, och noch uff muckken.
oda wat?

grins denen würde ich geben.

hey voll duechziehen diese sache,
und beobachten ob se solche bauerfängereien nochmal anbieten.

und erneut zuschlagen,
über einen freund oder so,
vielleicht mache ich dann auch mit,
bluten üssen solche deppen.



 

18.04.03 11:30

5241 Postings, 8576 Tage Nobody II@Fatalist

Geschäfte welche wegen Irrtum nichtig sind gibt es nicht. Diese Geschäfte sind anfechtbar. Das ganze hat nur den Haken, dass wenn die Firma den Vertrag anficht sie zum Schadensersatz verpflichtet ist. Sieht man so zwischen 110-125 BGB.

Das Problem für die Firma ist allerdings, dass die Kaufleute sind und damit haben die sowieso Pech. Da man die notwendige Sorgfalt verletzt hat und somit eh schon schlechte Karten hat.



Gruß
Nobody II  

18.04.03 12:38

1250 Postings, 8577 Tage db24.deMein TIP

Informiere die andere Käufer und versuche ein gemeinsames Schreiben für alle aufzusetzen in dem Ihr mit einer Sammelklage eines Rechtsanwalt EUCH wehrt !
Damit habt ihr zumindestens bei einer verlorenen Klage die Kosten geteilt. Denke aber die werden nachgeben.

GRUSS DB24.de  

18.04.03 12:48

35 Postings, 7932 Tage Fatalist242@Nobody II

...danke für den Hinweis. Gilt das ebenso für private Verkäufer, oder verhält es sich da anders?

gruß, Fatalist242  

18.04.03 13:08

5241 Postings, 8576 Tage Nobody IIBGB gilt für alle Verträge in der Privatwirtschaft

Bei Kaufleuten kommen noch Besonderheiten dazu (HGB).

Die Anfechtbarkeit gilt auch bei Privatpersonen. Bei Kaufleuten kommen zu den Pflichten des BGB noch erhöhte Anforderungen bezüglich der Sorgfalt hinzu (frühzeitige Prüfung von gekaufter Ware um Garantieansprüche zu erhalten).

Bei Privatpersonen sind grundsätzlich die Regelungen des BGB geltend.


Gruß
Nobody II  

18.04.03 13:53

434 Postings, 7784 Tage Nordland2003Klarer Fall

1. Einschreiben und auf Lieferung bestehen, Frist setzen.
2. Mit rechtl. Schritten drohen (wenn Rechtssschutzversicherung)
3. abwarten
 

18.04.03 14:29

13436 Postings, 8721 Tage blindfishhallo loepi :-)

denke auch, dass der fall recht klar ist:

meiner meinung nach hat es sich hier um ein angebot des verkäufers gehandelt, nicht um die aufforderung zur abgabe eines angebots. evt. könnte man über die anfechtung wegen irrtums nachdenken (siehe bei nobody), aber klar im vorteil ist, wer das eingangsposting genau liest! denn der verkäufer hat bereits eine AUFTRAGSBESTÄTIGUNG versandt. wenn er es also nicht schafft, seinen "fehler" während der auktion zu erkennen und zu korrigieren, dann doch wenigstens, bevor er irgendwas mailt!

meine einschätzung: maile ihm, dass der vertrag gültig zustandegekommen ist und du auf die lieferung zum ersteigerten preis bestehst (kannst das ja freundlich formulieren). musst auch nicht gleich im ersten schreiben den anwalt erwähnen, sondern kannst das für den fall aufheben, dass er das anders sieht. dann wäre ein zweites, "konkreteres" schreiben fällig. wenn es probleme gibt, maile mir!

gruss, blindfish :-)) (blind-fish@gmx.de  

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