der geänderte und um die Zellfertigung erweiterte Antrag eingegangen. Also wagen wir mal einen Blick auf die Zeitachse. Als erstes muss der Antrag nun geprüft werden und es ist zu entscheiden, ob neu ausgelegt wird. Eine Neuauslegung dürfte beim Änderungs- und Ergänzungsantrag so gut wie sicher sein. Frühester Auslegungstermin aus meiner Sicht ist Mitte Juli. Dann 4 Wochen Auslegung und 4 Wochen Stellungnahmefrist. Danach Bearbeitung und Beantwortung von Fragen Mindestdauer sicher 8 Wochen+. Parallel muss dabei entschieden werden, ob eine erneute Anhörung erforderlich ist. Damit wären wir dann irgendwann in der zweiten Novemberhälfte. Gibt es keine weitere Anhörung, wäre eine Genehmigung bis Jahresende realistisch. Allerdings sollte die dann absolut klagesicher sein, sonst kann es noch richtig Zirkus geben. Problematisch wäre natürlich eine erneute Anhörung. Hiermit würde sich nach den bisherigen Erfahrungen der Genehmigungstermin um etliche Monate verzögern. Allerdings würde wohl das Klagerisiko deutlich kleiner, aber natürlich nicht gegen Null gehen. |