ja, da streiten sich hier ja die geister. ich sage nach wie vor, dass die Meldung nicht direkt mit den aktuellen leerverkaufspositionen zu tun hat. für mich muss die Meldung schon kommen, wenn Stimmrechte ausgeliehen werden. d.h. schon vor den vorgesehenen Leerverkäufen.
danach wäre dieses ansinnen zumindest rechtlich nicht verwerflich.
3%, die Meldung kam doch! z.zt über 4%, alles rechtlich korrekt!
p.s. ist auch nur eine phantasiedenke von mir, nicht mehr!
gruss umbrellagirl |