Falls du tatsächlich versuchen möchtest, einen Schadenersatzanspruch gegen WDI zu erwirken und durchzusetzen, dann würde ich schon mal definitiv dazu raten eine vernünftige Kanzlei damit zu beauftragen und nicht so eine Kirmes Kanzlei wie TILP.
Die Nummer teilt sich dann so oder so in zwei Bereiche auf, Bereich 1 Feststellungsklage, in dieser Phase wird erst einmal versucht gerichtlich festzustellen ob und falls ja, in welcher Höhe den Aktionären, vertreten durch den Musterkläger (ein Blick auf den Musterkläger den TILP hier vorschiebt würde ich dann auch dringend mal empfehlen, da lacht man sich dann auch bereits wieder schlapp) ein Schaden entstanden ist.
Erst nach erfolgreichem Abschluss des obenstehend genannten ersten Bereichs geht es dann in den zweiten Bereich und somit zur Schadenersatzklage.
Als Privatperson wirst du keine Rechtsschutzversicherung besitzen die solch einen Fall finanziert, daher wirst du mit den Kosten in Vorleistung treten müssen.
Von den Fristen her hast du aus meiner Sicht derzeit noch überhaupt keinen zeitlichen Druck sondern alle Zeit der Welt, daher solltest du nun erst einmal in Ruhe den 04.06 und somit die Veröffentlichung des 2019er Reports abwarten, falls dieser mit einem Testat (auch eingeschränkt) versehen werden sollte, dann ist die Luft für etwaige Ansprüche wirklich schon sehr dünn.
TILP geht in der Hauptsache auf eine Mangelnde bzw. verzögerte Kapitalmarktinformation bla, bla und bezieht sich dann gerne auf den Inhalt des KPMG Reports, diesen Vorwurf kann die Gegenseite aber easy kontern und umdrehen, Getreu dem Motte: "Die Mängel wurden auf Basis der Erkenntnisse der durch KPMG im Auftrag der Gesellschaft durchgeführten forensischen Untersuchung festgestellt. Nach Prüfung des Reports hat die Gesellschaft die Maßnahmen X, Y & Z eingeführt um die Mängel im Interesse der Gesellschaft und Ihrer Gesellschafter zu beheben, des Weiteren möchten wir nochmals freundlichst darauf hinweisen, dass auf Basis der Erkenntnisse des forensischen Untersuchungsberichts keinerlei Korrekturbedarf der Bilanzen für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2018 besteht. Möchte noch jemand Kaffee & Kuchen?" ;-)
TILP bräuchte schon Schützenhilfe von Seiten der BAFIN, aber ob die dem Star der Deutschen Börse mit Anlauf in die Nüsse treten wage ich offen gesprochen zu bezweifeln.
Wie gesagt, warte erst einmal den 04.06 ab, falls bei der 2019er Bilanz keine Testierung erfolgen sollte, dann wird sich ein Anspruch durchbringen lassen. |