Hallo zusammen,
brauche etwas Aufklärung von Eurer Seite aus. Habe vor zwei Jahren in einem Genusscheinhandel investiert, für 7.000 Euro. Der Kaufkurs war damals 107,60 Euro, heute ist es 24,00 Euro also mein Depotwertanzeige grad 1.560 Euro. Es geht darum, das ich in Geldnot bin und auf das Geld angewiesen. Hab jetzt versucht per google mich darüber schlau zu machen, aber die Aussagen sind für mich unverständlich und irritieren mich etwas, hier einige Aussagen: "Zumeist handelt es sich bei einem Genuss um eine fest oder variabel verzinste Kapitaleinlage, die der Kapitalgeber am Ende der Laufzeit wieder zurück erhält." "Die Rückzahlung eines Genussscheins erfolgt zum Nennwert. Das emittierende Unternehmen zahlt das Kapital erst im Anschluss an die nächstfolgende Hauptversammlung oder Verwaltungsratssitzung zurück. Der Zeitraum vom Laufzeitende bis zur Fälligkeit des Genussscheins wird zeitanteilig verzinst. "
Meine Frage, was ist dieses Nennwert? Kriege ich jetzt, wenn ich jetzt eine Auszahlung wünschen würde, meine eingezahltes Kapital 7.000 Euro oder das Wert des aktuellen Kurses also 1.500 Euro? |