Ich tippe auf 99,9: 0,1 Prozent dagegen... (das Restrisiko ist anderen Gründen geschuldet die nicht speziell Coop betreffen) Anschuldigungen ohne Beleg führen nicht zu einer Kursaussetzung.
Zunächst einmal: Bisher wird nur vermutet das dieser Boris hinter dem Auftrag an die Anwälte steckt. Halte ich für möglich, ist aber nicht gewiss.
Dann ist das nur ein Auftrag der in irgendeiner Form bezahlt werden muss (wie ist auch unklar). Der Auftrag belegt aber keine "Substanz" dahinter. Genausogut könnte ich die Anwälte beauftragen jeden anderen Sachverhalt zu prüfen.
Als Ergebnis gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Sie kommen zum Ergebnis das für die Annahmen ihres Mandanten nicht genug Belege existieren als das eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Ende der Geschichte...
2. Sie kommen zum Ergebnis das eine Erfolgsaussicht für eine Klage existiert. Da steht dann wieder die Frage der Finanzierung im Raum und wie diese Einfluss auf das Resultat der Anwaltsexpertise hat. Niemand sägt selbst am Ast der einem Geld bringt...
Unbestritten hat natürlich die blose Möglichkeit einen negativen Einfluss auf unsere Firma was natürlich auch Gegenmassnahmen des BODs im weiteren Verlauf provozieren würde. Der Kläger muss also wirklich gute Belege für seine Argumente in der Hand halten damit er das durch die Gegenklagen entstehenden Risiken eingehen kann.
Sollten wirklich alle Hürden bis zu diesem Punkt im Sinne des Initiators ausfallen dann ist es auch noch nicht sicher ob es ein Richter genauso sieht und wenn er zu Gunsten dieses potentiellen Klägers entscheidet geht die Gegenseite wieder in Berufung usw, usf...
und darüber sollen wir uns freuen ?
Aber noch sind wir nicht soweit und ich hoffe auch nicht das es soweit kommt. Auch sehe ich dadurch keine Phantasiemilliarden.
@JR : Vorsicht, Widerspruch macht Dich gleich automatisch zum Teil der Verschwörung
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