In der EU geht es deutlich voran:
2020 war auch für Anbieter von medizinischen Cannabisprodukten eine Achterbahnfahrt. Doch das Jahr endet äußerst versöhnlich: Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor zwei Wochen in einem Urteil klarstellte, dass CBD nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden sollte, und gestern die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) für eine Herabstufung von Cannabis im Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel votierte, hat nun auch die EU-Kommission eingelenkt: Sie verwirft ihre vorläufige Auffassung, CBD als BtM zu betrachten. Damit ist der Weg frei für die vorliegenden Novel-Food-Anträge.
„Die guten Nachrichten kommen jetzt alle auf einmal. Es scheint jetzt nach einem sehr unsicheren Jahr viel Aufwind für die internationale Cannabisbranche zu geben“, sagt Finn Hänsel, Gründer und Vorsitzender des Branchenverbands Pro CBD. Denn global ist viel in Bewegung: Erst Anfang November haben im Rahmen der US-Wahlen vier weitere US-Bundesstaaten den Gebrauch von Marihuana als Genussmittel legalisiert, Mexiko und Israel stehn kurz davor und dürften bald nach Uruguay und Kanada der dritte und vierte Staat weltweit werden, der den Cannabiskonsum komplett legalisiert. Doch es sind nicht nur die neuen Märkte, die sich erschließen. Vielmehr ist der gesamten Branche nun ein großer Stein vom Herzen gefallen: Erstens dürfte das Votum der CND in vielen Ländern den Weg für den medizinischen Cannabisgebrauch ebnen, zweitens ist die Idee der EU-Kommission vom Tisch, CBD als BtM zu betrachten.
Denn am Mittwoch, nur Stunden nach dem CND-Votum, verschickte die EU-Kommission E-Mails an die Unternehmen, die einen der auf Eis gelegten Anträge gemäß der Novel-Food-Verordnung gestellt haben: „Im Licht der Stellungnahmen der Antragssteller und des jüngst ergangenen Urteils des Gerichtshofs im Fall C-663/184 hat die Kommission ihre vorläufige Auffassung einer Prüfung unterzogen und ist zu dem Schluss gelangt, dass Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 zu betrachten ist, da es keine psychotrope Wirkung entfaltet“, so die Kommission. „Im Ergebnis kann Cannabidiol als Nahrungsmittel betrachtet werden, sofern die anderen in Artikel 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 genannten Bedingungen erfüllt werden.“ Jene Verordnung regelt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.
Das heißt: Die Bearbeitung der vorliegenden Novel-Food-Anträge für Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD wird wieder aufgenommen. „Unsere Hoffnungen, nach dem Urteil des EuGH, haben sich erfüllt“, sagt Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der European Industrial Hemp Association (EIHA). „Jetzt, da CBD als Lebensmittel eingestuft wird, sind wir mit unseren Novel-Food-Anträgen des EIHA-Konsortiums, CBD als Novel Food zuzulassen, perfekt aufgestellt. |