Laut Wiki ist ein Leerverkauf "...ein Verkauf, bei dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung die Basiswerte geliehen hat, um sie bei der Abwicklung zu liefern."
Nehmen wir an GC, unser "Musterbösewicht", verkauft "leer", z.B. mir 100 Aurelius. Dann besitze ich anschließend 100 Aktien. Von "leer" keine Spur. Die Transaktion hat tatsächlich stattgefunden. Die Aktien liegen in meinem Depot, und ich kann darüber verfügen.
Die Konditionen und Folgen dieses Verleihgeschäfts müssen die Beteiligten unter sich ausmachen. Das einzige, was die Börsenteilnehmer allgemein interessiert, wäre, daß im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, wer eine Leerverkaufsposition (>0,5%) eingegangen ist, d.h. wer sich verpflichtet hat, in der Zukunft diese Aktie zu kaufen. Die Details zu dieser Verpflichtung sind unbekannt, insbesondere die Frist, wann gehandelt werden muß.
(Natürlich ergeben sich aus dem Wissen um Leerverkäufe für die Marktteilnehmer Folgen, d.h. Erwartungen. Besonders dann, wenn noch "Horrormeldungen" platziert werden und der "Leerverkäufer" eine gewisse Reputation hat, d.h. die Folgen antizipiert werden können.)
Leer war da nichts. Es ist keine Luft sondern es sind Aktien gehandelt worden. Was soll oder könnte man daran verbieten?
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