Was ein Quatsch hier. Kursverluste können mit Dividenden (u.a.) verrechnet werden. Nur Kursgewinne aus Anleihen, Expressanleihen, Nachranganleihen sind mit Originalzinsen zu verrechnen, aber auch Kursverluste gerade aus diesen Papieren (natürlich ex Aktien selbst). Habe alle diese Gruppen in meinem gepflegten Depot und zahle auch hohe Abgeltungssteuern, die uns ja nur noch bis 2017 erhalten bleiben. Also, liebe Leute nehmt's einfach mal so hin. Steinbrücks und MP Becks Vermittlung ist dahin, bei diesen Gleichmachern und Neidern neuester Prägung. Wenigstens die Kanzlerin bezieht Stellung und beruhigt mit 2017, also dem Auslauf dieses Sondersteuersatzes von 25%. Wer sechsstellige Kursgewinne versteuert, dem geht's dann auch so, dass er die "normalen Sonderausgaben" und persönlichen Abzugsbeträge von der Einkommensteuer nicht mehr geltend machen kann, eben, weil sich vglw. Steuern von über 40% durchschnittlich ergeben. .... Hier will ich ja nicht jammern, aber diese Art von Nachversteuerung geht auf die damaligen Vermittler von der SPD zurück. Kluge Leute haben aber auch "Methoden im Schrank", um ab 2018 ganz neue Saiten aufzuziehen, was sodann die Depoterträge beträfe. |