HB BRÜSSEL. Die Kommission kommt in ihrem Prüfbericht zu dem Schluss, dass der so genannte Volmer-Erlass aus dem Jahr 2000 gegen die Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen (GKI) der EU verstieß. Mit den Änderungen im Jahr 2004 seien dann „die durch die vorangegangenen Erlasse verursachten Verstöße gegen die GKI beseitigt worden“.
„Es wäre jedoch nützlich, einige redaktionelle Klarstellungen zu dem einen oder anderen Punkt des Erlasses vom 26. Oktober 2004 anzubringen“, schrieb EU-Justizkommissar Franco Frattini. Die gelte unter anderem für die Konsequenzen aus unvollständigen oder falschen Angaben oder Dokumenten eines Antragstellers.
Die Kommission sprach von einer „zwingenden Notwendigkeit“, die Lehren aus der Angelegenheit zu ziehen. Die europäischen Anweisungen ließen „im Prinzip keinen Spielraum mehr für nationale Bestimmungen“. Die EU-Vorschriften sollten deshalb so präzise sein, dass „nationale Erläuterungen überflüssig“ oder stark eingeschränkt werden.
Die EU-Kommission hatte auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Joachim Wuermeling überprüft, ob die deutschen Visa-Bestimmungen gegen EU-Recht verstoßen. Dabei sollte vor allem geklärt werden, ob der umstrittene Volmer-Erlass und vor allem seine Nachfolgeregelungen mit den Visa-Regeln des Schengener Abkommens über den Grenzverkehr vereinbar sind. Die Opposition wirft der rot-grünen Bundesregierung vor, mit der Lockerung der Visa-Vergabe nach dem Regierungswechsel 1998 ein Einfallstor für den massenhaften Missbrauch durch Schleuser geschaffen zu haben.