Weng Fine Art AG
Krefeld
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und
Bekanntmachung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung Angaben gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
Die Bieterin gibt hiermit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG bekannt:
1. Bis zum 10. November 2022, 18:00 Uhr MEZ (der Meldestichtag), ist das Angebot für insgesamt 26.749 artnet-Aktien
angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,47% des bestehenden Grundkapitals der artnet und
(einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der bestehenden Stimmrechte aus artnet-Aktien.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 1.183.600 artnet-Aktien und die daraus resultierenden Stimmrechte.
Die Bieterin hielt darüber hinaus unmittelbar 800 artnet-Aktien aus zwei am 09. November 2022 börslich geschlossenen
Aktienkaufverträgen sowie weitere 500 artnet-Aktien aus einem am 10. November 2022 börslich geschlossenen Aktienkaufvertrag.
Damit hielt die Bieterin zum Meldestichtag insgesamt unmittelbar 1.184.900 artnet-Aktien. Dies entspricht ca. 20,77% des
Grundkapitals der artnet und (einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien. Die Stimmrechte
aus den von der Bieterin gehaltenen artnet-Aktien sind den gemeinsam handelnden Personen Rüdiger K. Weng A+A GmbH
sowie Herrn Rüdiger K. Weng gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...dest=ureg&language=de
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