Nachricht vom 29.07.2010 | 15 :21 ARQUES Industries Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33 , 80636 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG ARQUES Industries Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ARQUES Industries Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33 , 80636 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 29.07.2010 / 15 :21 ARQUES Industries Aktiengesellschaft Starnberg WKN 515 600 ISIN DE 0005156004 Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26. August 2010 Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19. Juli 2010 wurde die ordentliche Hauptversammlung der ARQUES Industries AG für Donnerstag, 26. August 2010 , 10 :00 Uhr (MESZ) im Konferenzzentrum München einberufen. Auf Verlangen des Aktionärs Oppenheimer International Small Company Fund wird gemäß §§ 122 Abs. 2 , 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2010 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht: TOP 7 Beschlussfassung über die teilweise Neuwahl des Aufsichtsrates, und zwar für die gerichtlich bestellten Mitglieder Dr. Georg Obermeier, Jean-François Borde, Bernhard Riedel, David Hersh und Antoine Dréan Der Aufsichtsrat der ARQUES Industries AG setzt sich nach den §§ 95 , 96 Abs. 1 , 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Auf Grund der in der Hauptversammlung vom 05.08.2009 gefassten Wahlbeschlüsse hat jedoch nur ein Aufsichtsratsmitglied, nämlich Herr Dr. Rudolf J. Falter, sein Amt angenommen. Sodann wurde durch Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - vom 24.08.2009 ( Az. HRB 146911 ( Fall 42)) der Aufsichtsrat der ARQUES Industries AG um fünf Mitglieder ergänzt, nämlich um Herrn Rechtsanwalt Bernhard Riedel, München, Herrn Dipl.-Kfm. Georg Obermeier, München, Herrn David Hersh, Paris, Herrn Antoine Dréan, Paris, und Herrn Jean-François Borde, Paris. Die Amtszeit dieser fünf gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates endet u.a. dann, wenn die Hauptversammlung entsprechende Neuwahlen zum Aufsichtsrat beschließt. Der Hauptversammlung soll somit Gelegenheit gegeben werden, über die weitere Amtszeit dieser gerichtlich bestellten Aufsichtsräte und ggf. weitere geeignete Kandidaten zu entscheiden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Wahlvorschläge können in der Hauptversammlung durch teilnahmeberechtigte Aktionäre oder deren ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter unterbreitet werden. Es wird vorgeschlagen, die derzeit amtierenden fünf gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates, nämlich die Herren Dr. Georg Obermeier, Jean-François Borde, Bernhard Riedel, David Hersh und Antoine Dréan durch Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
München, im Juli 2010 ARQUES Industries Aktiengesellschaft Der Vorstand
29.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |