Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Es wurde angekündigt,dass die Kommission eine „Strategie für umweltverträgliche, alternative Kraftstoffe,einschließlich der zugehörigen Infrastruktur“ entwickeln und Leitlinien und Standards für die Betankungsinfrastruktur bereitstellen wird.... (13) Elektrofahrzeuge könnten durch das Aufladen von Batterien aus dem Stromnetz zu Zeiten niedriger allgemeiner Elektrizitätsnachfrage und das Einspeisen von Strom zu Zeiten hoher allgemeiner Elektrizitätsnachfrage zur Stabilität des Elektrizitätssystems beitragen. Daher sollten Ladestationen über intelligente Verbrauchserfassungssysteme verfügen und der Preis für Strom an einer Ladestation sollte marktgestützt sein, so dass ein flexibler Verbrauch - und die Speicherung - von Strom durch dynamische Preisbildung gefördert werden. siehe Annex III 1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen 1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge Wechselstrom-Niederleistungs-Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2:2012 auszurüsten. 1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge Wechselstrom-Hochleistungs-Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2:2012 auszurüsten. Gleichstrom-Hochleistungs-Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mit Kupplungen des Typs „Combo 2“ nach der einschlägigen EN-Norm auszurüsten, die bis 2014 verabschiedet werden soll. 1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe Die landseitige Stromversorgung für Schiffe einschließlich der Auslegung, Installation und Tests der Systeme muss der einschlägigen EN-Norm entsprechen, die bis 2014 verabschiedet werden soll; bis zur Veröffentlichung dieser Norm sind die technischen Spezifikationen der Norm IEC/ISO/IEEE 80005-1 einzuhalten. |