"Beantworte lieber das hier anstatt meine Postings zu zerpflücken: daß die Anleger die Aufgaben der Firma UTB erfüllen müssen," Was für Aufgaben???"
Also noch mal in ganz kleinen Scheiben, damit es auch der kapiert, der es gar nicht verstehen will. Der Anleger zahlt einen bestimmten Betrag und kauft damit von der UTB einen Anteil an einem Green Power Container. Im Normalfall werden mehrere Anleger zusammen einen GPC kaufen. Die Anleger sind somit die Käufer des Gerätes und gemeinsam dessen Eigentümer. UTB ist der Verkäufer. Die Anleger=Käufer=Eigentümer überlassen den GPC der Firma UTB zur Nutzung gegen vierteljährliche Zahlungen. UTB ist also nicht mehr Eigentümer des GPC, sondern der Nutzer. UTB hat keine eigenen Anwendungsfälle für das Gerät, sondern übergibt den GPC zur Nutzung an eine andere Firma, die einen solchen Anwendungsfall hat. Diese Firma zahlt dafür Nutzungsgebühren an UTB und hat gegenüber UTB den Anspruch, daß der Nutzungsgegenstand jederzeit funktionstüchtig ist. UTB hat also die Verpflichtung alles zu tun, was erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Gerätes aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen (Wartung, Reparaturen, evtl. Ersatz). Was passiert, wenn UTB pleite gehen sollte? Die Firma, die den GPC nutzt, wird diesen auch weiter nutzen wollen und wird alle Rechte, die sie gegenüber UTB hatte, jetzt gegenüber den Eigentümern=Anlegern geltend machen, die ja im Kauf- und Nutzungsübertragungsvertrag zugestimmt hatten, daß UTB das Nutzungsrecht an andere weitergeben kann. Die Anleger sind also dann für Wartung, Reparaturen, ... verantwortlich und zahlungspflichtig.
"Anleger und Käufer müssen nicht dieselben Personen sein und kennen sich zwangsläufig auch nicht." Das ist völliger Unsinn. Der Anleger ist gleichzeitig Käufer eines bestimmten Eigentumanteils an dem GPC. |