um den sachverhalt zu differenzieren:
die geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass die aktie wieder gehandelt werden kann, dafür bin ich nicht zuständig. ich habe auch gar nicht die zeit und das know how dazu. das heißt aber nicht zwangsläufig, dass eine blankovollmacht ausgestellt ist.
diesen zusammenhang stellt übrigens öfter auch herr klug sinnvollerweise her.
und ich bin sehr wohl der meinung, dass es eine rolle spielt, ob man a) mit der firma über kreuz liegt und aus dieser sicht heraus agiert oder b) versucht, mit der firma zu kooperieren und den stand der dinge zu erfahren, der erlaubt zu entscheiden, wie ein weiteres engagement in eigener sache aussehen kann.
insofern kann ein klageweg auf ganz unterschiedlicher basis beruhen, sogar auf einer konstruktiven. diese intention sehe ich allerdings nicht gegeben, wenn punkt a zutrifft und ich bin der meinung, dass punkt a voll und ganz für dich zutrifft.
deshalb sind wir wohl auch geteilter meinung. |