Beim Unternehmensregister wurde am 21.05.2012 eine "berichtigte" Fassung der Bilanz der ENVA Systems GmbH zum 31.12.2009 veröffentlicht. ( www.unternehmensregister.de/ureg/ ) In den Erläuterungen dazu schreibt ENVA: "Die Aqua Society GmbH hat ihre Forderung aus Anteilsverkauf gegenüber der Greiferbau & Verschleißtechnik Einbeck GmbH in Höhe von 1.200.000,00 Euro durch den Vertrag vom 13.11.2009 an die ENVA Systems GmbH abgetreten, mit der Maßgabe, diesen Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Geschäftsführung bestätigt die Fälligkeit und die Werthaltigkeit der Forderung." Wenn man da mal etwas genauer hinschaut, fallen ein paar Ungereimtheiten auf. Laut SEC-Filing waren diese 1,2 Millionen Euro am 31.12.2011 fällig. ("On November 12, 2009, 15% of the capital stock of ENVA GmbH was sold to GVE Greiferbau und Verschleisstechnik Einbeck GmbH (“GVE GmbH”), a German limited liability company, for cash of Euro 600,000 (US $898,876) and a commitment to increase the contributed surplus of ENVA GmbH by Euro 1,200,000 (US $1,799,910) by December 31, 2011." www.sec.gov/Archives/edgar/data/1213111/...9311004088/exhibit99-1.htm , Seite F-9 ) Wenn ENVA jetzt (der korrigierte Jahresabschluß wurde am 05.03.2012 festgestellt) ausdrücklich die Fälligkeit und Werthaltigkeit der Forderung bestätigt, dann heißt das, daß sie zum Fälligkeitstermin 31.12.2011 von GVE nicht erfüllt worden ist. Von einer Forderung sollte man erwarten, daß sie in der Bilanz unter Forderungen angegeben ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie ist aus den Forderungen rausgenommen worden. In der ursprünglichen Fassung der Bilanz zum 31.12.2009 (veröffentlicht am 12.04.2011) stand diese Forderung noch bei den Forderungen (1.223.616,78€) mit in der Bilanz. In der "berichtigten" Fassung der Bilanz zum 31.12.2009 (veröffentlicht am 21.05.2012) stehen bloß noch 23.616,78€ als Forderungen in der Bilanz. Die 1.200.000€ Forderung an GVE tauchen bei den Forderungen nicht mehr auf. |