genau so ist es !!!
Noch ein paar Fragen meinerseits; vielleicht kann mir da jemand helfen :
a) Bemessungsgrundlage (also der Preis pro Aktie mittels BZR) für die KE ist ein Durchschnittspreis von 3 Monaten ? Oder wie wird der Preis festgelegt ?
b) Kapitalwarnung. Wie läuft die ab ? Hab mal gehört, wenn das Grundkapital, welches zum Zeitpunkt der letzten HV vorhanden war, um 50% unterschritten wird, dann muss eine Kapitalwarnung erfolgen. Wäre demnach im Sept. oder im Okt. Das würde bedeuten, dass Geld bis März/April vorhanden ist und dass die KE dann im Dez. oder spätestens Jan. kommen sollte (also, wenn ich 3 Monate Durchschnittspreis benötige)
c) Dass die KE kommt ist ja sicher, also nicht nur eine. Es hiess, dass eine 10/20% KE zur Überbrückung der Erstattungszusage gemacht wird und anschließend noch eine KE über mind. 50%, um den rollout durchführen zu können. Hab ich das richtig verstanden ? Muss hier noch eine aHV gemacht werden oder ist das schon eingetütet ?
Wäre nett, wenn mich jemand hier aufklären könnte :D
|